Besserer Schutz für »Hergestellt in Glashütte« geplant

17.11.2020, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Einladung von Justizministerin Katja Meier haben heute Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Uhrenhersteller aus Glashütte über einen besseren Schutz der Herkunftsbezeichnung "Glashütte" stattgefunden.

Der Bundesrat hatte eine entsprechende Verordnungsinitiative aus Sachsen zum besseren Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte bereits vor mehr als einem Jahr gebilligt und der Bundesregierung vorgeschlagen, von der Verordnungsermächtigung in Paragraf 137 Markengesetz Gebrauch zu machen und bestimmte Anforderungen für die Verwendung der Herkunftsangabe Glashütte bei Uhren festzulegen. Nunmehr hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Initiative von Justizministerin Meier angekündigt, eine Verordnung zum Schutz der Herkunftsbezeichnung zu erarbeiten.

Justizministerin Katja Meier: »Die Uhrenherstellung in Glashütte ist weltberühmt. Sie steht für höchste Uhrmacherkunst. Wir sind der Auffassung, dass die Glashütter Tradition einen besonderen Schutz verdient. Eine Verordnung, mit der die Herkunftsbezeichnung »Glashütte« geschützt wird, ist zugleich auch eine Auszeichnung für die Menschen der Region, die diese Erfolgsgeschichte geschrieben haben und in Zukunft weiter schreiben werden. «

An der Videokonferenz haben hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der in Glashütte ansässigen Uhrenhersteller teilgenommen. Mit der Glashütteverordnung sollen wesentliche Herstellungsprozesse für Uhren in der Region gehalten werden. Demnach darf künftig die Herkunftsangabe Glashütte nur für solche Uhren benutzt werden, wenn in allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung in Glashütte erzielt wurden, wobei bestimmte Herstellungsschritte in Glashütte erfolgen müssen.


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