Erster bestätigter Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland

10.09.2020, 15:35 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Sachsen setzt auf breite Präventionsmaßnahmen

Korrektur im letzten Absatz - Verwendung Gras, Heu oder Stroh

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. Die Tierseuche ist bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen bestätigt worden. Die Gefahr einer Einschleppung nach Sachsen ist nach wie vor hoch. Sachsen steht in engem Austausch mit Brandenburg und wird die laufenden Präventionsmaßnahmen in Bezug auf das Eindringen der Tierkrankheit fortsetzen.
Dazu erklärt Sachsens Sozialministerin Petra Köpping: »Der Fall in Brandenburg zeigt eindringlich, wie wichtig unsere eingeleiteten Präventionsmaßnahmen sind. Die Bedrohungslage ist hoch. Auch wenn die Tierseuche für Menschen ungefährlich ist, können deutliche wirtschaftliche Auswirkungen auf schweinehaltende Betriebe in Sachsen und Deutschland zukommen. Um Jäger, Fernfahrer, Wanderer und Tierhalter zu sensibilisieren, haben wir eine Aufklärungskampagne gestartet. Alle Bürgerinnen und Bürger können dabei helfen, den Eintrag der Seuche nach Sachsen zu verhindern. Bei der Prävention arbeiten wir auch eng mit Jägern, Schweinehaltern und den Landratsämtern zusammen. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich mich bedanken.«
Sachsens Landwirtschafts- und Forstminister Wolfram Günther: »Wir können in Sachsen auf die Erfahrung der Jägerinnen und Jäger zählen und auf ihr schon lange vor dem gestrigen Fund bestehendes verlässliches Engagement, die Wildschweinbestände im Blick zu behalten. Mit den schweinehaltenden Betrieben stehen mein Ministerium und ich schon seit Längerem im engen Austausch, denn allen war bewusst, dass der erste Fund eines positiv beprobten Wildschweins nur eine Frage der Zeit ist.«

In ganz Sachsen gilt bereits die Verpflichtung, Fallwildschweine, Unfallwildschweine und krank erlegte Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz zu entsorgen. Zum anderen wurde im Frühjahr für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen zusätzlich die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet und, insofern sie anfallen, die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die Tierkörperbeseitigungsanlage.
Zusätzlich zur Anfang März fertiggestellten 128 Kilometer langen Schwarzwild-Wildbarriere im Grenzverlauf zu Polen, die den Grenzübertritt von Wildschweinen verhindern soll, hatte die Staatsregierung weitere Schritte zur Prävention beschlossen. Dazu gehört ein Programm zur Gewährung einer finanziellen staatlichen Anerkennung für die Erlegung und Versorgung von Wildschweinen in der grenznahen Region, um den Aufwand der Jägerschaft im Rahmen der Präventionsmaßnahmen stärker zu honorieren und einer möglichen Verringerung der hohen Abschusszahlen entgegenzuwirken. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Anschaffung von Materialen für 50 Kilometer feste Zäunungen in der Initialphase eines Ausbruchs, die Einführung einer Aufwandsentschädigung (30 Euro) für Jäger im gesamten Freistaat, die die örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter bei der Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und Beseitigung von Indikatortieren (Fallwild, Unfallwild, krank erlegt) unterstützen sowie die Beschaffung von Materialien für 30 Fanganlagen für Schwarzwild. Für die Maßnahmen sind in diesem Jahr rund 440.000 Euro eingeplant. Im Dezember 2019 hatte sich der Freistaat vier Tage lang bei einer landesweiten Tierseuchenübung auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorbereitet. Bei der Übung waren der Freistaat Sachsen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte eingebunden.

Sächsische Schweinehalter könnten von einem Handelsstopp der Drittländer mit Deutschland betroffen sein. Diese sind aufgerufen, weiterhin besonders auf die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Stallungen zu achten. Beim Bezug von Futtermitteln und Einstreu ist auf hygienisch einwandfreie und in Bezug auf die ASP sichere Herkunft zu achten. Sollten in den letzten Wochen Gras, Heu oder Stroh aus dem gefährdeten Gebiet in Brandenburg bezogen worden sein, ist vor Verwendung die gesetzliche Mindestlagerzeit (laut Schweinepestverordnung) abzuwarten. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine ist verboten. Besonders richten wir diesen Appell auch an Hobbyhalter. Aber auch der normale Bürger kann helfen:
– Werfen Sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte in die Natur, sondern stets in verschlossene Mülltonnen.
– Melden Sie dem Veterinäramt, wenn Sie tote Wildschweine finden.
– Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte aus Risikogebieten mit ( z.B. Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Ukraine, Brandenburg.


Verlauf der Medieninformation

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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