Schnelles Urteil wegen Angriff mit Rasiermesser
10.09.2020, 13:14 Uhr — Erstveröffentlichung
Zwickau - Das Amtsgericht Zwickau hat heute in einem beschleunigten Verfahren einen 32-jährigen Tatverdächtigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Der einschlägig vorbestrafte Mann zog am Dienstag in Glauchau aus seinem Rucksack ein Rasiermesser und versuchte hiermit, auf einen 49-jährigen Mann einzustechen, weil dieser ihn aufgefordert hatte, keine Visitenkarten an die PKW´s in der Hohen Straße zu stecken. Dabei rief er: "Ich schlitz dich auf." Der Geschädigte konnte jedoch unverletzt entkommen.
Der Verurteilte wurde nach der Tat vorläufig festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.