Sächsische Gründungsförderung InnoStartBonus geht in die vierte Runde

13.08.2020, 12:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderaufruf ist heute im Sächsischen Amtsblatt erschienen

Der Freistaat Sachsen will mit der neuen Gründungsförderung InnoStartBonus seine innovative Gründerszene weiter beleben. Seit dem Auftakt im März 2019 haben bereits drei Förderaufrufe (»Calls«) stattgefunden. 120 Bewerbungen wurden bislang eingereicht. 46 Teams erhalten den InnoStartBonus bereits. Nachdem im dritten Call im Frühjahr 2020 sogar ein neuer Teilnahmerekord zu verzeichnen war, startet heute der Bewerbungszeitraum des vierten Förderaufrufs. Gründungsinteressierte mit einer innovativen Geschäftsidee haben nun die Möglichkeit, bis zum Bewerbungsschluss am 27. September 2020 ihr Ideenpapier unter www.futureSAX.de/InnoStartBonus einzureichen. Der Aufruf ist branchenoffen und zudem für innovative Geschäftsideen erstmals auch in den Bereichen Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur geöffnet.

Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Die Folgen der Corona-Krise stellen auch Gründerinnen und Gründer vor existenzielle Herausforderungen. Neben dem neuen Corona-Start-up-Hilfsfonds stehen die bewährten Gründungsförderprogramme – insbesondere das Modellprojekt InnoStartBonus – den sächsischen Gründungsinteressierten weiterhin offen. Ich bin begeistert über die große Resonanz auf unsere bisherigen Förderaufrufe. Menschen mit Optimismus und Mut zum Gründen stärken die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Ich wünsche den Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg mit dem InnoStartBonus und bei der weiteren Umsetzung der Gründungsvorhaben!«

Um den InnoStartBonus können sich Personen im Mindestalter von 18 Jahren bewerben, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Je Gründungsvorhaben können sich auch Gründerteams melden, die aus maximal zwei Personen bestehen. Die Gründung im Haupterwerb darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein.

Mit dem Ende des Bewerbungszeitraums am 27. September 2020 folgt die Bewertungsphase, in welcher ein vom SMWA berufenes Expertengremium die eingereichten Konzepte beurteilt. Nach einer Vorauswahl der besten Geschäftsideen haben dann die ausgewählten potenziellen Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, ihre Ideen im Rahmen eines Pitchs am 4. bzw. 5. November 2020 zu präsentieren und sich den Fragen des Gremiums zu stellen. Im Ergebnis wird das Votum zur Förderwürdigkeit vergeben, mit welchem die Ideengeber schließlich ihren formalen Antrag fristgerecht bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) bis spätestens 15. November 2020 einreichen können.

Mit dem geplanten Förderbeginn im Dezember 2020 beabsichtigt der Freistaat Sachsen die dann ausgewählten Gründerinnen und Gründer in Höhe von jeweils 1.000 Euro pro Monat zzgl. einem monatlichen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind zu unterstützen. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. futureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell.

Bislang profitieren 61 Geförderte vom InnoStartBonus und 31 Kinder vom Kinderbonus. Von den durch das Expertengremium ausgewählten innovativen Geschäftsideen sind bereits 31 Gründungen erfolgt.

Hintergrund: Corona-Start-up-Hilfsfonds

Durch die Einschränkungen der Corona-Krise sind viele Gründungsprojekte ins Stocken geraten. Start-ups haben covid-bedingte Finanzierungsprobleme, weil Finanzierungsrunden durch den Ausfall von Investoren nicht geschlossen werden können bzw. zustande kommen. Der neu gestartete Corona-Start-up-Hilfsfonds stellt seit Anfang August Wagniskapital für sächsische Start-ups bereit. Der Fonds ist mit 30 Millionen Euro ausgestattet. An der Finanzierung beteiligen sich der Bund, der Freistaat Sachsen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG). Die Beteiligungen können bis zum Ende dieses Jahres bei der MBG in Dresden beantragt werden. Der Fonds bietet zur Sicherung der Liquidität Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel bis zu einer Höhe von 800.000 Euro an.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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