Liquiditätshilfe für sächsische Kinos in Zeiten von Corona

09.07.2020, 09:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderrichtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Sicherung der Liquidität von Kinos im Freistaat Sachsen tritt in Kraft

Dresden (9. Juli 2020) – Am 1. Juli 2020 hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags drei Vorlagen der Sächsischen Staatskanzlei in Höhe von knapp fünf Millionen Euro zur Unterstützung von Maßnahmen für die sächsischen Medien bewilligt. Am 8. Juli 2020 ist die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Gewährung von Hilfen zur Sicherung der Liquidität von Kinos im Freistaat Sachsen in der Corona-Krise (Richtlinie Coronahilfe-Kinos) in Kraft getreten

Staatskanzleichef und Medienminister Oliver Schenk: »Die Richtlinie dient der Deckung des Liquiditätsengpasses, der den Kinos aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden ist. Ich danke dem Finanz- und Haushaltsausschuss dafür, dass er diesem wichtigen Vorhaben zugestimmt hat.«

Kinos mit bis zu fünf Beschäftigten je Betriebsstätte können bis zu 9.000 Euro, größere Kinos bis zu 15.000 Euro erhalten. Anträge für diese Förderung können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Insgesamt stehen 1,5 Millionen Euro als Unterstützungsleistungen für Kinobetreiber zur Verfügung.

Staatskanzleichef und Medienminister Oliver Schenk: »Viele Kinos waren länger als ein viertel Jahr geschlossen. Sie öffnen jetzt in der traditionell besucherschwächsten Zeit und können ihre Sitzplatzzahlen nur sehr eingeschränkt auslasten. Mit unserem Programm wollen wir die Kinos in dieser für sie schweren Zeit unterstützen und damit auch einen Beitrag für den Film- und Medienstandort Sachsen leisten.«


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
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