Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

07.07.2020, 13:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat heute im Kabinett beschlossen, dass Gesetze und Rechtsverordnungen im Freistaat Sachsen künftig in einer geschlechtergerechteren Sprache formuliert werden. Damit setzt die Staatsregierung ein wichtiges im Koalitionsvertrag verankertes Anliegen um.

Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, in der Frauen und Männer nicht dieselben Rechte hatten. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt.«

Bislang wurde in Normtexten durchweg das sogenannte generische Maskulinum verwendet. So ist zum Beispiel in sächsischen Gesetzen ausschließlich vom Staatsminister und nicht von der Staatsministerin oder vom Schüler und nicht von der Schülerin die Rede. Sie waren immer mitgemeint, wurden aber nicht immer mit gedacht. Künftig sollen Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden.


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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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