Schnelles Urteil wegen Diebstahls aus Paketen

17.04.2020, 10:33 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Zwickau - Das Amtsgericht Zwickau hat gestern in einem beschleunigten Verfahren einen 18-jährigen Tatverdächtigen wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und einen 36-jährigen Tatverdächtigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Beide Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die nicht vorbestraften Leiharbeiter aus Polen entwendeten im Zeitraum vom 06.04. bis 14.04.2020 im Rahmen ihrer Tätigkeit als Verlader in einem Paketzentrum in Callenberg aus mehreren Pakten hochwertige elektronische Geräte im Gesamtwert von ca. 7.000 Euro, um den hieraus erzielbaren Erlös für sich zu behalten. Das Diebesgut wurde bei einer Durchsuchung in ihrer Unterkunft sichergestellt, woraufhin sie am Mittwoch vorläufig festgenommen wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.


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