Um europäischen Lieferverkehr zu sichern: Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis 31. Mai aufgehoben

03.04.2020, 16:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig hat heute angeordnet, das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen im Freistaat Sachsen generell und ohne Ausnahmen bis zum 31. Mai 2020 aufzuheben.

Martin Dulig: »Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Corona-Pandemie in Europa ist es wichtig, dass der Waren- und Güterverkehr reibungslos funktioniert. Wir handeln daher schnell und unbürokratisch, helfen so der Logistikbranche, ihrer wichtigen Aufgabe unter verschärften Bedingungen nachzukommen. Mit den international bedeutenden Transitautobahnen A4 nach Polen und A17 nach Prag sichern wir durch die Freigabe an Sonn- und Feiertagen einen zuverlässigen Transport durch Sachsen ab.«

Darüber hinaus bleibt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassene vorübergehende Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten bestehen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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