Einschränkungen des Besucherverkehrs bei der Staatsanwaltschaft Zwickau aufgrund der Corona-Pandemie
17.03.2020, 13:47 Uhr — Erstveröffentlichung
Die Staatsanwaltschaft Zwickau ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Corona-Virus weitestgehend aufrechtzuerhalten. Um hierbei jedoch das Infektionsrisiko sowohl für Besucher und Rechtssuchende als auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möglichst gering zu halten, sollte von persönlichen Vorsprachen abgesehen werden. Vielmehr sollten Anträge und Anliegen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Die Beschäftigten sind bemüht, diese schnellstmöglich zu bearbeiten, wobei etwaige zeitliche Verzögerungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Im Hinblick auf Fragen, die die Dienstgeschäfte der Amtsgerichte des hiesigen Zuständigkeitsbereichs und des Landgerichts Zwickau betreffen, wird auf die entsprechenden Internetauftritte verwiesen.