Mehr qualifizierte Fachkräfte für Sachsen

25.02.2020, 14:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat auf neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz gut vorbereitet. Online-Portal informiert Arbeitgeber über Möglichkeiten und Verfahren

Am 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bundesweit in Kraft. Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarktzugang für qualifizierte Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union auch nach Sachsen deutlich vereinfacht und beschleunigt. Innenminister Prof. Roland Wöller und Wirtschaftsminister Martin Dulig haben dazu heute das Kabinett über den Umsetzungsstand im Freistaat informiert.

Innenminister Prof. Roland Wöller: »Sachsen ist dringend auf gut ausgebildete Fachkräfte auch aus dem Ausland angewiesen. Das betrifft Handwerker ebenso wie Ingenieure, Ärzte oder Pflegekräfte. Das neue Gesetz schafft nun mehr Spielraum für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender. Im Freistaat haben wir die notwendigen Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren geschaffen.«

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: »In den kommenden zehn Jahren werden allein in Sachsen etwa 300.000 Erwerbspersonen fehlen, da weniger junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen, als ältere in den verdienten Ruhestand gehen. Allein mit eigenen Auszubildenden, Rückkehrern oder Arbeitslosen wird diese Lücke nicht zu schließen sein. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die weitere Öffnung des Arbeitsmarktes für Fachkräfte mit Berufsausbildung war längst überfällig und kann uns helfen, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Mit unserer Kampagne ‚Heimat für Fachkräfte‘ werben wir bereits international für Leben und Arbeiten in Sachsen.« Gegenwärtig gehen ca. 85.000 Menschen aus anderen Staaten in Sachsen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (rund 5,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten).

Das Verfahren muss vom Arbeitgeber der noch im Ausland lebenden Fachkraft beantragt werden. Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber und leitet im Namen des Ausländers ein Anerkennungsverfahren ein.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz führt zudem erstmals einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein: Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Liegt ein Arbeitsvertrag vor, können Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung nach Deutschland einreisen. Sie können jede ihrer Qualifikation entsprechende Tätigkeit aufnehmen.

Zentraler Ansprechpartner für die Arbeitgeber, die eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen wollen, sind – neben dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit sowie den zuständigen Kammern – auch die Ausländerbehörden in Sachsen.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft aus dem Ausland eine sogenannte Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Unter Vorlage dieser Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung wird das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt. Im Idealfall soll das beschleunigte Verfahren dazu führen, dass der Fachkraft nach fünf bis sechs Monaten ein Einreisevisum erteilt wird.

Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 schaltet der Freistaat deshalb ein umfangreiches Informationsangebot für Arbeitgeber im Internet frei. Unter »www.fachkraefte.zuwanderung.sachsen.de« werden wichtige Fragen erörtert, das neue Verfahren ausführlich vorgestellt und Dateien zum Download angeboten.

»Mit dem Informationsangebot im Internet wollen wir das ernsthafte Interesse von sächsischen Unternehmern für die neuen Chancen wecken und eine Orientierung geben«, so Innenminister Wöller.


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