Schnelles Urteil nach unerlaubter Einreise in das Bun-desgebiet

27.01.2020, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Medieninformation
Schnelles Urteil nach unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden ein 52-jähriger Serbe am 24.01.2020 durch das Amtsgericht Pirna im beschleunigten Verfahren wegen unerlaubter Einreise nach Abschiebung und unerlaubten Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 24.01.2020 gegen 03:30 Uhr außerhalb einer Grenzübergangsstelle im Bereich von
Bad Gottleuba-Berggießhübel in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und sich bis zu seiner Festnahme unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten zu haben. Er wurde kurz nach seiner Einreise auf dem Parkplatz "Am Heideholz" an der BAB 17 in Bad Gottleuba-Berggießhübel festgenommen. Der Beschuldigte wusste, dass er am 22.10.2019 aus dem Bundesgebiet abgeschoben worden war und eine Einreisesperre bis 21.10.2022 gegen ihn bestand.

Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits wiederholt und teilweise einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.


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