3. Dezember – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

03.12.2019, 16:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fordert der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, die konsequente Ausrichtung des Handelns des Freistaates Sachsen an den in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) normierten Rechten. »Alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, haben die gleichen Rechte und sollten daher auch die gleichen Chancen in unserer Gesellschaft haben. Um dies konsequent voran zu bringen, ist im Freistaat Sachsen weiterer Handlungsbedarf auch angesichts der neuen Legislaturperiode erforderlich,« so Stephan Pöhler.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen findet seit 1993 alljährlich am 3. Dezember statt und wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen. Er soll die Öffentlichkeit auf die Belange der Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen und den Einsatz für ihre Rechte, Würde und ihr Wohlergehen fördern.
An diesem Tag finden auch in Deutschland verschiedenartige Aktionen, wie Informationsveranstaltungen, Fachtagungen oder Gesprächsrunden statt, deren Ziel es ist, insbesondere bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, Barrieren in den Köpfen abzubauen und mehr Offenheit zu leben.

So begrüßt Stephan Pöhler die vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Jürgen Dusel, anlässlich des heutigen Tages veröffentlichten Teilhabeempfehlungen an die Bundesregierung zu den Themen: Gesundheitliche Versorgung, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben und Digitalisierung. »Die Vielzahl der in den Teilhabeempfehlungen des Bundesbeauftragten benannten Ressorts zeigt, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht auf der Schulter, einzelner, ausgesuchter Institutionen ruht.«, so Stephan Pöhler.

»Auch im Freistaat Sachsen ist Inklusion eine gemeinsame Aufgabe aller Ressorts. Die landespolitischen Herausforderungen, vor denen der Freistaat aktuell steht, stellen eine Chance dar, die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen zu verbessern und mehr Inklusion zu wagen.«, so Pöhler weiter.

Die im frisch veröffentlichten Koalitionsvertrag enthaltenen Ansätze werden vom Beauftragten ausdrücklich begrüßt, wie beispielsweise:

  • die Einrichtung eines unabhängigen Beirats »Inklusive Schule in Sachsen«
  • die Auflage einer eigenen Landesqualifizierungsmaßnahme für arbeitslose schwerbehinderte Menschen, die nach erfolgreichem Abschluss in den Landesdienst übernommen werden
  • die Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes bis 2022
  • die Evaluierung des sächsischen Inklusionsgesetz bis 2022
  • den Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum durch ein Programm »Sachsen Barrierefrei 2030«
  • die Fortführung des Programms »Lieblingsplätze für alle«
  • die Erhöhung der Leistungen des Landesblindengeldgesetzes mit dem nächsten Doppelhaushalt

»Lassen Sie uns den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zum Anlass nehmen, dass das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen nicht nur selbstverständlich wird, sondern immer mehr Normalität gewinnt«, betont Pöhler.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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