Sachsen begrüßt Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen

29.11.2019, 14:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Meisterinnen und Meister stehen für Qualitätsarbeit, Fleiß und Verantwortung.«

Der Bundesrat hat heute ein Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen beschlossen. Das betrifft die Gewerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler/Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2020 gelten.

Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt diese Änderung der Handwerksordnung: »Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Berufen ist ein richtiges Signal an das Handwerk und die Verbraucher. Unsere Meisterinnen und Meister stehen für Qualitätsarbeit, Fleiß und Verantwortung. Der Meistertitel ist kein Schlussstein, sondern das Fundament für einen erfolgreichen Handwerksbetrieb, der sich im Idealfall über Generationen hinweg behauptet. Nicht jeder Lehrling wird ein Meister, aber jeder Handwerksmeister war einmal Lehrling. Mit ihren Erfahrungen und ihrer Leidenschaft zum jeweiligen Beruf sind es die Meisterinnen und Meister, die junge Menschen am besten für das Handwerk und dessen Selbstverwirklichungspotenzial begeistern können. Gerade vor dem Hintergrund vieler anstehender Unternehmensnachfolgen in Sachsen brauchen wir junge Menschen, die das Handwerk in eine erfolgreiche Zukunft führen.«

Das Hauptkriterium für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist das Kriterium »Schutz für Leben und Gesundheit«. Bei den Gewerken Orgel- und Harmoniumbauer, Böttcher und Drechsler/Holzspielzeugmacher steht der »Schutz immateriellen und materiellen Kulturguts« im Fokus. Für bestehende Betriebe in den bisher zulassungsfreien Berufen soll Bestandsschutz bis zum Inhaberwechsel gelten.


Kontakt

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