Hohe Nachfrage nach Beratung für ausländische Beschäftigte

02.06.2019, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Arbeitsminister Dulig: „Vor unfairem Wettbewerb und Lohndumping schützen“

Seit Januar 2018 gibt es die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) mit Standorten in Dresden und Leipzig. Sie wurde im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingerichtet und durch den IGR ELAN e.V. und betrieben. Rund eintausend Menschen haben seitdem bei den Mitarbeiterinnen von BABS Rat gesucht.

„Wir wollen damit einheimische und ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor unfairem Wettbewerb und Lohndumping schützen“, erklärt Arbeitsminister Martin Dulig. „Dafür müssen die ausländischen Beschäftigten ihre Rechte kennen.“

Vier Beraterinnen bieten Auskunft zum Arbeits- und Sozialrecht in sechs Sprachen an: Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch. Die Ratsuchenden aus Tschechien, Polen, Rumänien, Ungarn, Italien, Spanien, der Slowakei und vielen weiteren Ländern suchen Hilfe und Unterstützung bei Problemen mit Arbeitgebern, Behörden und Versicherungsträgern.
Am häufigsten werden Beschäftigte aus Tschechien, Polen, Rumänien und Ungarn beraten.

Die Beraterinnen erfahren dabei von vielen Missständen. Reinigungskräfte werden für ihre harte Arbeit oft nicht nach tariflichem Stundenlohn, sondern „nach Leistung“ bezahlt. LKW-Fahrer fahren ohne Pausen und schlecht bezahlt durch Sachsen. Leiharbeiter bekommen rechtswidrige fristlose Kündigungen. Arbeitgeber verweigern die Entgeltfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit. Der Urlaubsanspruch wird nicht gewährt. Viele ausländische Arbeitnehmer müssen auch um ihre Ansprüche auf Kranken- oder Kindergeld bzw. Arbeitslosengeld kämpfen. Besonders eklatant sind Fälle, in denen gesundheitliche Beeinträchtigungen aus einem Arbeitsunfall resultieren und der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer dazu drängt, den Unfall nicht zu melden.

Nach den jüngsten Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit gibt es in Sachsen (Arbeitsort) etwa 74.000 Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit (Stand Juni 2018) . Der Ausländeranteil an sv-pflichtig Beschäftigten beträgt damit in Sachsen 4,6 Prozent.
Die meisten Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit kommen aus Europa (56.031) und Asien (13.196). Die stärksten Herkunftsländer sind für Europa: Polen, Tschechische Republik, Rumänien, Russische Föderation und Ungarn; für
Asien: Arabische Republik Syrien, Vietnam, Indien, Afghanistan und China.

Hintergrund:
Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) bietet eine Erstberatung an, sie unterstützt sprachlich z. B. bei der schriftlichen Kommunikation mit Arbeitgebern oder Behörden, berät persönlich im Haus, telefonisch, per E-Mail und bietet mobile Einsätze vor Ort z. B. auf Integrations- oder Jobmessen, aber auch direkt auf Raststätten bei LKW-Fahrer-Aktionen an.

Das Beratungsangebot besteht regelmäßig Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Dresden, Schützenplatz 14 (1. Stock); jeden zweiten Montag im Monat im Welcome Center Leipzig. Auch die Ratsuchenden aus Chemnitz und Umgebung haben die Möglichkeit jeden zweiten Donnerstag im Monat mit Beraterinnen ihre Probleme zu besprechen. Die Beratung findet entweder im Interkulturellen Beratungszentrum AGIUA oder in den Räumlichkeiten vom DGB-Südwestsachsen statt.

Mehrsprachige Informationen und Kontaktdaten auf www.babs.sachsen.de

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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