Behindertenbeauftragter fordert zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht in Sachsen

28.02.2019, 08:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit seinem am 21. Februar 2019 veröffentlichten Beschluss zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten für verfassungswidrig.

In Sachsen sind bisher ca. 4.000 Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das galt bislang sowohl für die Bundestagswahlen, als auch aufgrund gleichlautender Vorschriften für die Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe. „Aus meiner Sicht kam für den Zweiten Senat nur die eindeutige Feststellung der Verfassungswidrigkeit der pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen in Betracht. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar gewesen.“

Damit wurde die Auffassung des Beauftragten bestätigt, die er bereits im September 2017 in seinen Empfehlungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz vertreten hat. „Es ist bedenklich, dass erst wieder ein Gericht dafür Sorge tragen musste, dass offensichtliches Unrecht endlich beendet wird und auch Menschen mit Behinderungen ihre Grundrechte uneingeschränkt genießen können.“, erklärt Pöhler.

„Auch wenn diese Entscheidung zunächst nur das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag betrifft, sollte nun nichts mehr im Wege stehen, dass den in Sachsen von gleichlautenden Wahlrechtsausschlüssen betroffenen Menschen nach dieser Entscheidung der obersten Verfassungsrichter die Möglichkeit verschafft wird, zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 und zur Landtagswahl am 1. September 2019 ihre Stimme abzugeben. Ich vertraue darauf, dass der Landesgesetzgeber schnellstmöglich die erforderlichen Regelungen auf den Weg bringen wird.“, so Pöhler weiter.

Die anderen Länder, die 2019 einen neuen Landtag wählen, haben ihre Wahlgesetze bereits angepasst bzw. das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Für die Ausübung des Wahlrechts kann und darf es aber nicht entscheidend sein, in welchem Bundesland man lebt.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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