Gleichstellungsministerin Petra Köpping stellt Frauenförderbericht für Öffentlichen Dienst vor

15.01.2019, 17:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Köpping: „Endlich gemeinsam die Ungerechtigkeiten angehen und das Gleichstellungsgesetz verabschieden“

Heute wurde der 5. Frauenförderbericht im Kabinett vorgestellt. Damit wird ein Bericht vorgelegt, der die vollzogene Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst darstellt, aber auch eine Grundlage bildet, künftige Entwicklungen vergleichbar zu machen.

Aufgrund der erhobenen Datenstatistik ist zu erkennen, dass von rund 210.000 Beschäftigten 140.000 Frauen und 70.000 Männer beim Freistaat Sachsen tätig waren. Im öffentlichen Dienst sind somit überproportional (65,9 Prozent) viele Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil in leitenden Funktionen (Referatsleitung, Referent/innen mit Leitungsfunktion sowie Sachgebietsleitung) ist vergleichsweise hoch und liegt mit 66,1 leicht über der Gesamtbeschäftigungsquote. Weiterhin ist dennoch festzustellen: „Teilzeit ist weiblich“: die Teilzeitbeschäftigung liegt bei Frauen bei 85 Prozent, bei Männern sind es knapp 15 Prozent.

Gleichstellungsministerin Köpping: „Der Frauenförderbericht zeigt, dass die bereits im vorigen Bericht festgestellten geschlechtsspezifischen Ungleichheiten nach wie vor vorhanden sind. Besonders auffällig ist, dass weibliche Beschäftigte in den höchsten Führungspositionen, Laufbahn- sowie Entgeltgruppen unterrepräsentiert sind. Karrierewege für Frauen stehen im öffentlichen Dienst in Sachsen nicht ausreichend offen. Der Frauenförderbericht wurde intensiv und durch einen langwierigen Prozess in der Staatsregierung abgestimmt.

Das Ergebnis des Berichtes zeigt auch, wie dringend wir das moderne Gleichstellungsgesetz brauchen, welches wir gerade auf den Weg bringen. Mit dem Gleichstellungsgesetz sollen genau diese Ungerechtigkeiten behoben werden. Damit sollen Führungspositionen in Teilzeit, Arbeitszeitreduzierung für die Pflege ermöglicht werden und Strategien erarbeitet, um männliche Beschäftigte für die Wahl von familienfreundlichen Beschäftigungsmodellen zu gewinnen.“

Der Entwurf des Gleichstellungsgesetzes wurde in den vergangenen zwei Jahren ausführlich mit vielen Partnerinnen und Partnern und dem Gleichstellungsbeirat abgestimmt. Der nächste Koalitionsausschuss wird sich dem Gleichstellungsgesetz befassen.

Petra Köpping: „Nur reden allein, nützt nichts. Das zeigt das Ergebnis des Frauenförderberichtes. Wenn wir nicht endlich gemeinsam die Ungerechtigkeiten angehen und das Gleichstellungsgesetz verabschieden, dann werden wir auch noch im nächsten und übernächsten Frauenförderbericht sehen, dass Frauen im öffentlichen Dienst in Sachsen keine Spitzenpositionen einnehmen.“

Hintergrund:

Entsprechend §17 Sächsisches Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) ist die Staatsregierung dafür verantwortlich, dem Landtag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht – „Frauenförderbericht“ - über die Situation der Frauen im Geltungsbereich des Gesetzes und über die Anwendung desselben vorzulegen. Die Federführung für die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. Datengrundlage des 5. Frauenförderberichtes ist zum einen die Frauenförderstatistik (Statistisches Landesamt), Stand zum 30. Juni 2015. Zum zweiten gehören zur Datenbasis Abfragen und Bitten um Zuarbeiten bei den Ressorts, die sich auf den Geltungsbereich des SächsFFG (Behörden, Gerichte usw.) beziehen; den Ressorts wurde im Januar 2017 ein Fragenkatalog zu den folgenden Aspekten vorgelegt: Frauenförderpläne; Frauenbeauftragte; Frauen in Führungspositionen; Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege; Gremienbesetzung; Gesundheitsvorsorge für Frauen und Männer; diskriminierungsfreien Arbeitswelt.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang