Landtag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen

27.06.2018, 20:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen hat der Sächsische Landtag heute zentrale Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht umgesetzt. Kern der Regelungen ist der Vollzug der aus dem Sozialhilferecht herausgelösten Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen im Freistaat Sachsen.

Der Beauftragte begrüßt, dass damit auch im Freistaat Sachsen frühzeitig die entsprechenden Weichenstellungen vorgenommen worden sind. Er bedauert allerdings, dass im Wesentlichen nur eine Umetikettierung der bisherigen Sozialhilfeträger erfolgte und außerdem das Land seinen Einfluss auf den Vollzug der Eingliederungshilfe nicht gesteigert habe. „Neben mir haben zahlreiche Verbände, Selbstvertretungen und Betroffene eine Fachaufsicht des Landes über die Träger der Eingliederungshilfe gefordert. Leider konnten wir uns damit nicht durchsetzen.“, so Stephan Pöhler, der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Ein kleiner Lichtblick sei die Anbindung einer neu einzurichtenden Clearingstelle bei seiner Institution, an die sich Betroffene bei Streitigkeiten mit den Eingliederungshilfeträgern wenden können, so Pöhler weiter. Diese soll im Einzelfall ab 2020 zwischen Leistungsberechtigten und Eingliederungshilfeträgern vermitteln und auf eine gütliche Einigung hinwirken. Dem Gremium werden auch zwei Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen angehören.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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