Verbesserungen des Verbraucherschutzes für Bahn- und Flugreisen

15.06.2018, 12:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verbraucherschutzminister tagen in Saarbrücken

Die Verbraucherschutzminister der Länder haben sich heute (15. Juni 2018) auf ihrer Jahrestagung in Saarbrücken für eine Stärkung der Verbraucherrechte für Bahn- und Flugreisen ausgesprochen.

Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag vorgelegt, mit dem nach dem Vorbild der Fluggastrechteverordnung eine vergleichbare Regelung für Bahnreisende geschaffen werden soll. „Wir brauchen im Interesse der Bahnreisenden dringend weitergehende Anpassungen für Durchgangsfahrten, bei denen mehrere Eisenbahnunternehmen genutzt werden. Denn wenn die Reisenden jeweils einzelne Fahrkarten für Teilabschnitte kaufen müssen, werden die Verbraucherrechte bei Verspätungen und der Nutzung von Rabattkarten wie der BahnCard eingeschränkt“, sagte Ministerin Barbara Klepsch. Auch die Haftungsbefreiung für die Eisenbahnunternehmen in Fällen höherer Gewalt lassen aktuell einen zu großen Interpretationsspielraum zu, so dass sich die Landesminister gegenüber dem Bund für eine rechtssichere Formulierung einsetzen.

Das Thema Flugreisen wurde ebenfalls besprochen. In einem Tagesordnungspunkt forderten die Minister eine bessere Transparenz und Verlässlichkeit der Preisangaben bei Flugbuchungen, um für die Bedingungen der Gepäckbeförderung und anderer Zusatzleistungen einen effektiven Preisvergleich im Internet zu ermöglichen.

Auch mit der Praxis der planmäßigen Überbuchungen von Flügen beschäftigten sich die Verbraucherschutzminister. Häufig werden Passagiere nicht befördert, weil Fluglinien überbucht worden sind. Die Verbraucherschutzminister bitten den Bund, gegenüber der EU-Kommission Anpassungen bei der Fluggastrechteverordnung durchsetzen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Rechte der Verbraucher bei der Insolvenz der Fluggesellschaft. „Die Insolvenzen von Alitalia im Mai 2017 und Air Berlin im August 2017 führten zum Verfall tausender Kundentickets. Bislang sind nur Pauschalreisende gesetzlich gegen die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Fluggesellschaft abgesichert, Individualreisende dagegen nicht. Ich setze mich dafür ein, dass auf europäischer Ebene eine Regelung getroffen wird, um unsere Bürgerinnen und Bürger künftig besser zu schützen“, so die Ministerin.

Ein Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit Maßnahmen, um Kinder vor Werbung für ungesunde Lebensmittel zu schützen. Kinder und Jugendliche sind eine lukrative Zielgruppe der Lebensmittelindustrie. Untersuchungen weisen darauf hin, dass an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel zur Fehlernährung beiträgt. Ministerin Klepsch: „Unsere Kinder haben einen unverstellten Blick auf die Welt. Aber sie sind auch leicht beeinflussbar und damit für Werbung besonders empfänglich. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass der Bund rechtliche Möglichkeiten prüft, um Kinder vor entsprechender Werbung zu schützen. Nicht zuletzt spielen für mich als Gesundheitsministerin auch solche Aspekte wie die Gefahren vor Übergewicht eine wichtige Rolle.“

Weitere Themen waren zum Beispiel der Schutz vor überhöhten Entgelten für Schlüsselnotdienste und vor unseriösem Inkasso-Unternehmen sowie die Stärkung von Verbraucherkompetenzen im Zusammenhang mit einer zunehmenden Digitalisierung.


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