Umweltminister weist Beschuldigungen der Grünen zurück

19.05.2018, 13:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schmidt: „Zschocke stellt Verantwortlichkeit auf den Kopf"

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt hat die Beschuldigung des Noch-Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen, Volker Zschocke, er habe im Zusammenhang mit der Deponierung von Bauschutt aus abgerissenen Kernkraftwerken „die Öffentlichkeit hinters Licht geführt", scharf zurückgewiesen.

Die Umweltminister haben auf ihrer Konferenz im Oktober 2014 in Heidelberg eine Verständigung darüber erzielt, dass die enormen Mengen Bauschutt, die mit dem Abriss der Kernkraftwerke entstehen, möglichst in der Nähe der Standorte deponiert werden sollen.

Leider bietet diese gemeinsame Auffassung den Ländern, die solche Abfälle annehmen sollen, keine Handhabe, die Deponierung zu verbieten. Sie war ein Appell an die Umweltminister der Länder, in denen solcher Bauschutt anfällt, im eigenen Land für ausreichende Deponiekapazitäten zu sorgen, um so umweltbelastende Transporte enormer Mengen Bauschutt vermeiden zu können.

Herr Zschocke hat keinen Grund, sich in dieser Art aufzuplustern. Nicht ich habe die Vereinbarung nicht eingehalten, sondern sein eigenen Parteifreunde, die Umweltminister in anderen Bundesländern waren oder sind. Herr Zschocke hätte das also auf seinem eigenen Parteitag klären können.

Aus Strahlenschutzsicht sind die Lieferungen auf sächsische Deponien unbedeutend. Wir könnten sie nur dann unterbinden, wenn die gesamte Strahlenbelastung durch den Inhalt der Deponie höher wäre als 0,5 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung. Das ist aber nicht der Fall.

Ich hätte eine solche Diskussion nie begonnen, weil ich weiß, wie schwierig es für einen Umweltminister in einem Land mit Kernkraftwerken ist, solche Transporte in andere Länder zu verhindern - egal welcher Partei sie angehören. Wenn aber Herr Zschocke mich angreift, dann scheue ich mich auch nicht, die Verantwortung zu benennen. So stellt der Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion aus Sachsen Umweltminister aus seiner eigenen Partei an den Pranger. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln. Meine Art, Politik zu machen, ist das nicht“.

Hintergrund:

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und insbesondere auch beim Rückbau kerntechnischer Anlagen fallen Stoffe an, die so geringfügig radioaktiv sind, dass sie entweder dem allgemeinen Stoffkreislauf oder der konventionellen Abfallbeseitigung zugeführt werden können. Die dafür notwendigen Verwaltungsvorgänge bezeichnet man als „Freigabe“, geregelt in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Das zuständige Landesumweltministeriums kann der Freigabe nur zustimmen, wenn die hierdurch verursachten Strahlenexpositionen am Bestimmungsort für die Bevölkerung höchstens im Bereich von 10 Mikrosievert (10 μSv = 0,01 mSv) im Kalenderjahr liegen. Auch das ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt.

Dieser Wert ist sehr gering. Zum Vergleich: die natürliche Strahlenexposition betrug im Jahr 2012 in Deutschland 2,1 Milisievert mSv - also mehr als 200 mal so viel.

D.h., die Strahlendosis, die man der Bevölkerung maximal durch die Ablagerung derartiger Abfälle „zumutet“, ist 200 mal geringer als die Strahlendosis, denen die Bevölkerung auf natürliche Weise ausgesetzt ist.

Bei beabsichtigten Freigaben von mehr als zehn Tonnen im Kalenderjahr hat die für die abgebende Anlage zuständige oberste Landesbehörde mit der für den Standort der Beseitigungsanlage zuständigen obersten Landesbehörde das Einvernehmen herzustellen.

Wäre auf Grund einer radiologischen Abschätzung nicht auszuschließen, dass mit der beabsichtigten Freigabe das oben genannte Dosiskriterium von 10 μSv nicht mehr erfüllt werden könnte, dann würde die oberste Strahlenschutzbehörde des Freistaates Sachsen (SMUL) dieses Einvernehmen verweigern.

Das war bisher aber nicht der Fall. Bei allen vorgesehenen Lieferungen auf sächsische Deponien hat die Prüfung ergeben, dass die Annahme und Einlagerung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht und keine radiologischen oder abfallrechtlichen Gründe erkennbar sind, dieses Einvernehmen zu verweigern. Insbesondere ist eine Gefährdung der Bevölkerung nicht zu erwarten.

In Bezug auf Abfälle aus dem Rückbau des Forschungsreaktors Karlsruhe wurde bisher kein Einvernehmen erteilt. Es liegt dazu auch kein Antrag vor.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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