5,2 Millionen Euro für Neubau der Geriatrie am Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden

11.04.2018, 14:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Klepsch: Mit dem St. Joseph Stift haben wir einen wichtigen Partner für eine bedarfsgerechte Versorgung von älteren Patienten

Gesundheitsministerin Barbara Klepsch nahm heute (11. April 2018) auf der Einweihung des Neubaus der Geriatrie am Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden teil.

„Vor knapp drei Jahren habe ich bereits beim Spatenstich für den Neubau der Geriatrie am St. Joseph-Stift teilgenommen. Ich freue mich, dass wir heute nun feierlich den Neubau einweihen können“, sagte Staatsministerin Barbara Klepsch. Der Freistaat unterstützte dieses Vorhaben mit über 5,2 Millionen Euro aus Landesmitteln der Krankenhausinvestitionsförderung unterstütz hat und

„Die medizinische Versorgung steht vor großen Herausforderungen: Denn so erfreulich es für uns alle ist, dass immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen – dieses Alter geht oft genug mit vielfältigen gesundheitlichen Einschränkungen einher. Und unsere Hochbetagten haben dadurch sehr komplexe Bedürfnisse, bei denen sie gut medizinisch versorgt sein sollten. Die heutige Einweihung des Neubaus der Geriatrie ist deshalb ein wichtiger Baustein für die altersmedizinische Behandlung und Betreuung im Freistaat Sachsen“, so die Ministerin.

Der Neubau beinhaltet eine moderne akutgeriatrische Station mit wohnlich und pflegegerecht eingerichteten Ein- und Zweibettzimmern sowie einen dazugehörigen Therapiebereich mit Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Sozialdienst. Eine Zentralambulanz gehört ebenfalls dazu. Damit wird ein Ersatz für einen Containerbau geschaffen, in dem bisher die geriatrische Station C1 untergebracht war.

Für die Behandlung steht ein multiprofessionelles therapeutisches Team zur Verfügung. Beratungsangebote für Patienten und ihre Angehörigen sowie eine ernährungsmedizinische Unterstützung ergänzen das Behandlungskonzept. Seit 1991 erhielt das St. Joseph Stift Dresden über 52,4 Millionen Euro an Fördermittel. Die aktuelle Maßnahme wird durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes finanziert.


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