Finanzminister Haß: „Schnelle und unbürokratische Stärkung des ländlichen Raumes“

10.04.2018, 13:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Kommunal-Pauschale

Das sächsische Kabinett hat heute in Dresden den Gesetzentwurf über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes beschlossen. Danach sollen die kreisangehörigen Gemeinden für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils 70 Euro für die ersten 1.000 Einwohner erhalten, also maximal 70.000 Euro je Gemeinde. Die Kommunen im ländlichen Raum erhalten damit bis 2020 pro Jahr 30 Mio. Euro, also insgesamt 90 Mio. Euro zur Stärkung ihrer Finanzkraft.

Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Wir haben uns für eine unbürokratische und einfache Regelung entschieden, um die Gemeinden im ländlichen Raum kurzfristig zu stärken.“ Die Mittel sollten den Kommunen zur freien Verfügung stehen. Neben dem Einsatz für Investitionen oder als Eigenmittelersatz bei geförderten Investitionen, könnten die Mittel daher auch für laufende Aufwendungen, wie z.B. die Vereinsarbeit, verwendet werden, so der Finanzminister.

Weitere Beispiele für die Verwendung der Mittel sind Maßnahmen zur Vitalisierung der Ortskerne, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, die Digitalisierung oder den kommunalen Straßenbau. „Wir überlassen den Verantwortungsträgern vor Ort die Entscheidung, was sie zum Wohl Ihrer Gemeinde kurzfristig umsetzen möchten“, so der Finanzminister. Wenn der Landtag das Gesetz beraten und verabschiedet hat, kann noch in diesem Jahr die erste Tranche ausgezahlt werden.


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