„Vielfalt leben - Zukunft sichern“

27.03.2018, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Eckpunkte für die Entwicklung des ländlichen Raumes

Wie geht es mit dem ländlichen Raum in Sachsen weiter? Das Kabinett hat dazu heute (27. März 2018) bei seiner auswärtigen Sitzung in Delitzsch ein Eckpunktepapier beschlossen. Aus dem vorgelegten Papier mit 44 Punkten aus dem Aufgabenbereich nahezu aller Ministerien wird bis zum Sommer eine Strategie entwickelt, die die im Jahr 2012 vorgelegten Leitlinien für den ländlichen Raum fortschreibt und die am 15. August 2018 auf einer Veranstaltung in Limbach-Oberfrohna vorgestellt wird.

Die Eckpunkte umfassen u. a. Themen wie lebendige Dörfer, die Entwicklung einer modernen, umweltgerechten Landwirtschaft Breitbandausbau, Maßnahmen zur Inneren Sicherheit, zur Bildung, der medizinischen Versorgung, der Kulturförderung, dem Hochwasserschutz, der Unterstützung von Existenzgründern sowie der regionalen Verantwortung bei Förderentscheidungen.

„Die Vorlage der Eckpunkte zeigt den engen Schulterschluss der Staatsregierung. Sie hat den ländlichen Raum im Blick und wird ihn auch künftig im Blick behalten“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt. „Rund die Hälfte der Sachsen lebt im ländlichen Raum, außerhalb der Ballungsräume. Für sie wollen wir gute Lebensverhältnisse - nicht gleiche, aber gleichwertige. Das galt bisher, gilt heute und ist auch künftig unser Ziel.“

„Der ländliche Raum bietet besondere Vorzüge. Dafür sind die Menschen auch bereit, Nachteile in Kauf zu nehmen, die sich daraus ergeben“, so Schmidt weiter. „Um die immer wieder prophezeite Entvölkerung des ländlichen Raumes mache ich mir in Sachsen keine Sorgen. Im Gegenteil: Bevölkerungsprognosen zeigen, dass die Einwohnerdichte bei uns auch in vielen Jahren noch höher sein wird, als sie heute zum Beispiel in Bayern ist.“

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Sachsen verbindet wie kein anderes ostdeutsches Bundesland zwei Lebenswelten: einen starken ländlichen Raum und drei attraktive Metropolen. Diese beiden Welten stehen vor ganz verschiedenen Herausforderungen, denen wir uns mit aller Kraft widmen. Stadt und Land, beides ist uns wichtig und beides gestalten wir. Denn für ein gutes Zusammenleben brauchen wir beides. Die Botschaft, der Staat zieht sich immer mehr zurück, ist in Dresden angekommen“, so Dulig weiter. „Wir haben deswegen umgesteuert. Dieses neue Kabinett aus CDU und SPD stellt endlich Gestaltung und Gerechtigkeit vor Sparzwang. Wir haben das beim Lehrerpaket bewiesen. Wir beweisen es beim Breitbandausbau. Unser Signal ist klar: Der Staat kehrt zurück. Darauf können sich die Menschen in Sachsen verlassen.“

Die Strategie der Staatsregierung sei ein offenes Konzept, das immer wieder angepasst werden könne, betonte Staatsminister Schmidt. „Wir haben keinen einheitlichen ländlichen Raum, sondern eine Vielfalt der Regionen, der Menschen, die sie bewohnen und ihrer Geschichte. Das führt auch zu regional unterschiedlichen Strategien, die den ländlichen Raum lebenswert erhalten. Deshalb sind uns die Interessen der Akteure vor Ort wichtig. Das zeigt sich schon heute in der Verantwortung und dem breiten Handlungsspielraum, die wir den 30 LEADER-Gebieten in Sachsen bei der Verwendung der 427 Millionen Euro geschaffen haben, mit denen sie ihre eigenen Strategien und Ziele umsetzen.“

Hintergrund:

Das Kabinett hatte auf seiner Sitzung am 29. August 2017 in Rochlitz beschlossen, unter Federführung des SMUL die Leitlinien zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen bis zum 2. Quartal 2018 fortzuschreiben. In dieses ressortübergreifende Strategiepapier für den ländlichen Raum sollen die Maßnahmen der Staatsregierung zur Stärkung des ländlichen Raumes in ihrer Gesamtheit Eingang finden, genauso wie seine Entwicklung und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf für die Zukunft. Grundlage sind die im Jahr 2012 vom Kabinett beschlossenen Leitlinien zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen (https://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/3797.htm). Deren politische Zielstellungen hatten sich auf die laufende europäische Förderperiode 2014 bis 2020 bezogen und sind für die Zeit danach weiterzuentwickeln.


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