Energieminister Martin Dulig setzt sich im Bundesrat für Besitzer von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung ein

02.03.2018, 11:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Energieminister Martin Dulig hat heute im Bundesrat in Berlin in einer Rede dafür geworben, dass KWK (Kraft-Wärme-Kopplungs)-Anlagen wieder teilweise von der EEG-Umlage befreit werden. Die Regelung ist Ende 2017 aufgrund EU-beihilferechtlicher Bestimmungen ausgelaufen.

Energieminister Martin Dulig: „Wir dürfen unseren Unternehmen nicht die Möglichkeit nehmen, sich selbst günstig mit Strom zu versorgen. Als Industriestandort stehen wir sowohl mit unseren europäischen Nachbarn, aber auch global im Wettbewerb. Gerade für energieintensive Betriebe im Mittelstand stellt die Änderung einen großen Wettbewerbsnachteil da.“

Doch auch kommunale Einrichtungen sind vom Wegfall der Befreiung betroffen, wie Dulig weiter ausführte: „Auch zahlreiche nicht-industrielle Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Krankenhäuser nutzen KWK-Anlagen. Wenn dort beispielsweise bei einer 200-kW-Anlage mit 3.500 Betriebsstunden die jährliche EEG-Umlage von 19.000 Euro auf 47.000 Euro steigt, dann muss der Kämmerer gut überlegen, an welcher Stelle im Haushalt diese Summe wieder eingespart werden kann.“

Hintergrund:
Bis zum 1. August 2014 galt in Deutschland das sogenannte Eigenstromprivileg. Selbst erzeugte und verbrauchte elektrische Energie war demnach von der EEG-Umlage befreit. Davon profitierten vor allem Industriebetriebe, die sich hauptsächlich mittels KWK-Anlagen selbst mit Strom und Wärme versorgten.

Für nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Anlagen galt dies nicht mehr und die EEG-Umlage wurde jährlich gestaffelt auf bis zu 40 Prozent erhöht.

Diese teilweise Befreiung war gemäß der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-KOM befristet bis zum 31. Dezember 2017. Für diese Anlagen wird nun die volle EEG-Umlage fällig. Befreit sind weiterhin vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen.


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