Neujahrsdialog des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

16.01.2018, 17:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Neujahrsdialog des Behindertenbeauftragten 2018 (© Miroslawa Müller)

Der Behindertenbeauftragte und Gäste in verschiedenen Gesprächssituationen beim Neujahrsdialoge 2018.

Neujahrsdialog des Behindertenbeauftragten 2018 (© Miroslawa Müller)

Der Behindertenbeauftragte und Gäste in verschiedenen Gesprächssituationen beim Neujahrsdialoge 2018.

Der Behindertenbeauftragte und Gäste in verschiedenen Gesprächssituationen beim Neujahrsdialoge 2018.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, lud am 15. Januar 2018 zum Neujahrsdialog 2018 ins Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ein. Neben den behindertenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen, Vertretern der Organisationen der Wohlfahrtspflege und der Behindertenselbsthilfe, waren der Einladung auch Vertreter des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen, des Städte- und Gemeindetages sowie des Sozialministeriums gefolgt.

In seiner Einleitung zum Gespräch betonte Pöhler, dass ihm sehr daran gelegen ist, mit dieser Begegnung von Mitstreitern der Sächsischen Behindertenarbeit und Behindertenpolitik auch zu Beginn eines jeden Jahres ins Gespräch zu kommen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Probleme der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen auszutauschen.

Pöhler machte deutlich, dass nur ein gemeinsames Zusammenwirken aller Beteiligten die bevorstehenden Aufgaben meistern lässt. Neben der kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit werden aus seiner Sicht die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene sowie die Erarbeitung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes die größten behindertenpolitischen Herausforderungen im Freistaat Sachsen in diesem Jahr sein.

Da mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zentrale behindertenpolitische Weichenstellungen erfolgen, forderte Pöhler wiederholt ein stärkeres Engagement des Landes in Form einer Fachaufsicht, mit der umfassende Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Eingliederungshilfe verbunden wären.

Bezüglich des geplanten Inklusionsgesetzes betonte Pöhler, dass mit der Einbeziehung der kommunalen Ebene die Chance auf eine flächendeckende sozialräumliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bestünde.

In seiner Bilanz von bislang erreichten Zielen und noch offenen Aufgaben, führte Pöhler positiv auf, dass der in Kraft getretene Sächsische Landesaktionsplan nicht nur eine Handlungsempfehlung darstellt, sondern konkrete Maßnahmen enthält, die finanziell untersetzt sind. „Die Sächsischen Ministerien haben für die Umsetzung des Landesaktionsplanes Ressourcen in ihren jeweiligen Haushaltsbudgets eingeplant. Mit diesem Aktionsplan liegt der Freistaat Sachsen daher im vorderen Drittel in Deutschland.“, so Pöhler.

Für das neue Jahr forderte Pöhler die Anwesenden zur aktiveren Mitwirkung in der Sächsischen Behindertenpolitik auf, was bereits in der sich anschließenden Diskussion über verschiedene Themen (z.B. das Inklusionsgesetz, die Entwicklung der unabhängigen Teilhabeberatung und die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen sowie deren Fortbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten) gerne aufgenommen wurde. In einem ungezwungenen Rahmen gestaltete sich so der erwünschte Dialog.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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