Wertschätzung für den Pflegeberuf steigern
16.01.2018, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Klepsch beim Neujahrsempfang 2018 des bpa e. V.
Staatsministerin Klepsch folgte der traditionellen Einladung zum Neujahrsempfang des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Der Interessensverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder und bringt sich aktiv in die Gestaltung der Pflegepolitik ein. »Unsere wichtigste gemeinsame Aufgabe ist, mehr Menschen für den tollen Beruf in der Pflege zu begeistern. Dies schaffen wir durch mehr Wertschätzung, eine angemessene Bezahlung und indem wir die Attraktivität des Berufes steigern«, so die Gesundheitsministerin beim Empfang.
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine wichtige, verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe, die körperlich und mental anstrengend ist. Dies verdient entsprechende Wertschätzung. Die Attraktivität der Pflegeberufe hängt wesentlich von der angemessenen Vergütung und den weiteren Rahmenbedingungen der Beschäftigung ab.
Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wurde ins SGB XI geschrieben, dass bei den Pflegesatzverhandlungen Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Damit soll es nichttarifgebundenen Unternehmen ermöglicht werden, Löhne in Höhe von Tariflohn zu zahlen und in den Verhandlungen mit den Pflegekassen einzubringen. Das ist an entsprechende Nachweise gebunden. Wer darlegt, dass er bestimmte Vergütungshöhen zahlt, muss das auch nachweisen können. Ebenfalls ins SGB XI wurde ergänzt, dass bei der Verhandlung der Vergütung eines Pflegeunternehmens eine Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos erfolgen soll. Laut Gesetzesbegründung soll damit die Rechtslage laut Rechtsprechung klargestellt werden.
Auch attraktive Arbeitsbedingungen wie familienfreundliche Arbeitszeiten, der Einsatz moderner Hilfsmittel, die Reduzierung befristeter Arbeitsverhältnisse zugunsten von Vollzeitbeschäftigung, aber auch Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen sind gewichtige Beiträge der Arbeitgeber, um die Leistung der Altenpflegekräfte anzuerkennen.
Hintergrund: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.
Vorsitzender des Vorstandes der Landesgruppe Sachsen ist Herr Dr. Matthias Faensen. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze.