Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

07.11.2017, 13:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Arbeitsminister Dulig: „Wir geben niemanden auf“

Das Kabinett hat heute die „Richtlinie zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt“ beschlossen. „Wir wollen mit unserem Landesprogramm dazu beitragen, dass mehr Langzeitarbeitslose wieder eine Chance bekommen, am Arbeitsleben teilzuhaben“, erklärt Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig. „Langzeitarbeitslosigkeit ist oft mit einem Verlust an sozialer Teilhabe verbunden. Berufliche Qualifikationen werden entwertet, außerdem gehen persönliche und soziale Kompetenzen verloren“, so Dulig weiter. „Das wollen wir nicht hinnehmen. Unsere Botschaft ist: Wir geben niemanden auf.“

Von der guten Entwicklung auf dem sächsischen Arbeitsmarkt, profitieren Arbeitslose mit langem Leistungsbezug noch zu selten. Nachdem die Zahl der Langzeitarbeitslosen vor allem in den Jahren 2007 bis 2009 stark gesunken ist, flacht seither der Rückgang ab. Es verbleibt ein „harter Kern“ von Arbeitslosen, meist mit vielfältigen Problemen.

Unterstützungsangebote müssen deshalb stärker auf individuelle Problemlagen eingehen. Intensives Coaching und die Begleitung der Arbeitslosen sowie die Vernetzung der Angebote und Strukturen werden immer wichtiger. „Wir nutzen die gute Arbeitsmarktentwicklung und ermöglichen Langzeitarbeitslosen eine bessere soziale Teilhabe, indem wir die Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Wenn das nicht möglich ist, greift öffentlich gefördert Beschäftigung“, erklärt Minister Dulig.

Die Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) enthält dafür vier sich ergänzende Module für eine zielgenaue Förderung: Individuelles Coaching, Betriebsakquise, FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58plus.
Mit Coaching und Betriebsakquise werden Langzeitarbeitslose und Unternehmen zusammengebracht. Hierbei gehen intensive individuelle Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die gezielte Ansprache von Betrieben Hand in Hand.
Laut dem IAB Betriebspanel* 2016 ist die große Mehrheit der Betriebe (84 Prozent) grundsätzlich bereit, Langzeitarbeitslose einzustellen. Wichtig sind dabei aber die fachliche Eignung und ein positiver persönlicher Eindruck im Vorstellungsgespräch. Mit intensiver Unterstützung und Begleitung können auch Langzeitarbeitslose von der hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt profitieren.
Mit FAV plus wird unmittelbar die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert. Dies eröffnet langzeitarbeitslosen Personen eine mittelfristige Arbeitsmarktperspektive im erwerbswirtschaftlichen Bereich. Für bis zu 24 Monate erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss für ihren zusätzlichen administrativen Aufwand. Die Jobcenter übernehmen den Lohnkostenzuschuss.
Für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren ohne echte Chance auf unmittelbare Arbeitsmarktintegration wird gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Beschäftigung gefördert.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt über die Jobcenter für jeweils zwei Jahre. Auf diese Weise wird eine effiziente Programmumsetzung durch eine enge Verzahnung mit den Eingliederungsleistungen der Jobcenter, etwa für die Qualifizierung ermöglicht.
Für die Fördermodule Individuelles Coaching und die Betriebsakquisiteure können die Jobcenter bis zu 70 Prozent des Budgets einsetzen.

Für SAM stehen jährlich 12,5 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung.
Mit der Richtlinie für den Sozialen Arbeitsmarkt geht ein weiteres neues Programm der Staatsregierung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in die Umsetzung. Beim Modellvorhaben Tandem SACHSEN läuft bereits das Antragsverfahren.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/213157?page=1

  • Das IAB Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung, die im Jahresrhythmus erhoben wird.

Die Fördergelder für die Richtlinie SAM werden aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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