Programmaufruf für Arbeitsmarkt-Modellprojekt „TANDEM Sachsen“

31.08.2017, 10:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dulig: „Angebote für gesamte Familien stehen im Vordergrund“

Die Lage auf dem sächsischen Arbeitsmarkt ist sehr gut. Die Beschäftigung erreicht ihren Höchststand seit 1999, die Arbeitslosenquote ist mit 6,4 Prozent deutlich gesunken und immer mehr Betriebe melden freie Stellen. Trotz dieser Dynamik profitiert nur ein Teil der Langzeitarbeitslosen von der positiven Beschäftigungsentwicklung. Deshalb startet heute (31. August 2017) mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Projektaufruf zu „TANDEM Sachsen“ ein neuartiges Modellprojekt. Das Programm richtet sich an Elternpaare und Alleinerziehende, die mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und somit auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Auswahl der am Projekt teilnehmenden Familien erfolgt über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter.
Im Sächsischen Landtag erklärte Minister Dulig heute im Rahmen der aktuellen Debatte zum Thema „Starke Wirtschaft, starke Löhne – weniger Kinder in Armut“:

„Wir wollen die guten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt nutzen, um Langzeitarbeitslose gezielter zu unterstützen. Speziell in Familien wächst die Gefahr der ‚Vererbung‘ von Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kinder. Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen. Im Unterschied zu anderen Beschäftigungsprojekten steht bei unserem Förderprogramm ‚TANDEM Sachsen‘ deshalb die gesamte Familie im Vordergrund.“

Die vielschichtigen Probleme und Bedürfnisse der Betroffenen erfordern individuelle und passgenaue Lösungswege und genau darauf stellt das Projekt ab. Integrierte Beratungsteams - in der Regel Sozialpädagogen oder Psychologen - begleiten dabei die Familien. In Kooperation mit den Jobcentern und den Jugendämtern erfolgt so über die Regelangebote hinaus Betreuung aus einer Hand.

Ziel ist es, mindestens eine erwerbsfähige Person pro Bedarfsgemeinschaft in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Gleichzeitig erhalten Kinder und Jugendliche die bestmögliche Familienförderung, insbesondere was ihre Bildungskompetenz anbelangt. Das kann individuelle Lernförderung sein, aber auch Angebote im kreativen, sportlichen oder musischen Bereich sind möglich.

„Lange Zeiten der Arbeitslosigkeit führen oft dazu, dass die Betroffenen nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Sie ziehen sich zurück und grenzen sich selbst aus, bevor es andere tun. Auch hier setzen wir mit unserem Programm an“, erklärte Minister Dulig abschließend.

Projektziele sind u.a.

  • Arbeitsmarktnähe und Erwerbschancen von Eltern steigern,
  • verfestigte Beschäftigungslosigkeit und Hilfebedürftigkeit durchbrechen und beenden,
  • stabile Alltagsstruktur herstellen und Beschäftigungsfähigkeit stärken,
  • Familien stabilisieren, Bildung, Betreuung, Erziehung und Teilhabe von Anfang an unterstützen, Stigmatisierungen durchbrechen und Aufwachsen ohne Benachteiligung ermöglichen
  • Bildungschancen der Kinder aus benachteiligten Familien erhöhen

Zahlen und Fakten zu TANDEM Sachsen

Für TANDEM Sachsen stehen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln 9,2 Mio. Euro in den kommenden drei Jahren zur Verfügung. Alle Jobcenter, die gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt, ihr Interesse bekundet haben, können teilnehmen. Dies sind die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und die Landkreise Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Bautzen, Görlitz, Meißen und Nordsachsen.

Projektbedingungen

Interessierte Träger der Regionen erhalten mit dem heutigen Projektaufruf die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank- Förderbank (SAB) zu stellen. Grundlage der Zusammenarbeit vor Ort bildet eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen Projektträger, Jobcenter und Jugendamt. Der Vorhabenzeitraum kann bis zu 3 Jahren betragen.

„TANDEM Sachsen“ ist ein Programmmodul im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Freistaat. Die Förderung erfolgt über die ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“.
Projektanträge können bis zum 13. Oktober 2017 bei der SAB eingereicht werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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