Neuer Zeitplan für das Sondertreffen zur Renten-Ungerechtigkeit bei in der DDR geschiedenen Frauen

30.09.2017, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Staatsministerin Köpping einigt sich mit Bremer Kollegin auf Januar 2018

Dresden, 30. September – Das geplante Sondertreffen zu Renten-Ungerechtigkeiten der Nachwendezeit soll voraussichtlich im Januar 2018 stattfinden.
Das haben die Initiatorin der Konferenz, Sachsens Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping und Anja Stahmann, die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen vereinbart. Das Sondertreffen war im Rahmen eines Treffens der Gleichstellungs- und Familienminister/innen sowie der zuständigen Senator/innen und Staatssekretär/innen der Länder und des Bundes (GFMK) im Juni verabredet worden. Damals stand als erster möglicher Termin der Herbst 2017 zur Diskussion: „In Anbetracht der Bundestagswahl und der folgenden Neukonstituierung sowie der unerwartet hinzugekommenen Landtagswahl in Niedersachsen haben wir uns mit Bremen, das im kommenden Jahr den GFMK-Vorsitz innehaben wird und deshalb für die Organisation verantwortlich ist, auf einen späteren, aber den nächstmöglichen Termin im Januar 2018 geeinigt“, sagt Staatsministerin Petra Köpping. Das genaue Datum werde noch bekannt gegeben.
Aufgrund der Zuständigkeit der Gleichstellungs- und Familienminister/innen wird es bei dem vereinbarten Sondertreffen der zuständigen Minister/innen und Senator/innen vor allem auch um die Rentenungerechtigkeiten bei den in der DDR geschiedenen Frauen gehen. Einige ihrer wichtigsten Rentenansprüche, mit denen in der DDR die erbrachten Familienleistungen auch bei zeitweiliger Verringerung der Arbeitszeit finanziell ohne Rentenabstriche anerkannt wurden, fanden nach der deutschen Wiedervereinigung und der anschließenden Rentenüberleitung keine Anerkennung durch das bundesdeutsche Recht. Dadurch lebt jede zweite der betroffenen Frauen trotz Familien- und meist 40jähriger Erwerbsarbeit an der Armutsgrenze.
Durch die Nichtüberleitung der Rentenansprüche ergibt sich eine Diskriminierung der in der DDR geschiedenen Frauen, da sie keinerlei Ausgleich erhalten haben. In Westdeutschland und nach der Wende geschiedenen Frauen erhalten nach bundesdeutschem Recht bei Scheidung hauptsächlich finanzielle Würdigung der Familienleistungen durch den Versorgungsausgleich. Der Frauenrechtsausschuss der UN (CEDAW) hat deshalb im Februar 2017 die Bundesregierung aufgefordert, die Renten neu zu berechnen und auszuzahlen. Zudem sollten die betroffenen Frauen eine Entschädigung für erlittenes Unrecht erhalten. Im März 2019 muss die Bundesregierung dem UN-CEDAW von der Umsetzung berichten: „Die Entscheidung des UN-Frauenrechtsausschusses ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, die dringend ein Lösung finden muss. Es ist zu bedenken, dass von den ursprünglich 800.000 betroffenen Frauen nur noch 300.000 leben. Es sind Frauen, die immer hart gearbeitet und die im Schnitt drei Kinder großgezogen haben. Jenen wird nun ein würdiges Alter mit einer angemessenen Rente verwehrt. Das ist nicht hinnehmbar“, kritisiert Sachsens Gleichstellungsministerin Köpping. Sie fordere deshalb ihre Kolleg/innen in Bund und Ländern auf, dieses Nachwende-Unrecht zu beseitigen.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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