5. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht ist ausgeschrieben

13.06.2017, 13:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat am 06.06.2017 die Erstellung des 5. Sächsischen Kinder- und Jugendberichts öffentlich ausgeschrieben.

Die Kinder- und Jugendberichte in Sachsen bilden eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie für Weiterentwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Ziel des 5. Berichts ist daher, einen Überblick über die Situation und Lebenslagen von Kinder- und Jugendlichen sowie die Strukturen und Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen zu geben.

Vor dem Hintergrund der Etablierung und Weiterentwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik in Sachsen ist der Bericht als themenbezogener Bericht konzipiert, in welchem ein besonderer Schwerpunkt in der Darstellung der Situation, Lebenswelten und Vorstellungen der sächsischen Jugend liegt.

„Die Ergebnisse des zu erstellenden Fünften Sächsischen Kinder- und Jugendberichts werden der Staatsregierung aktuelle Informationen liefern, auf Grundlage derer sie auch künftig in der Lage ist, bedarfsgerechte Maßnahmen, Angebote und Förderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen zu entwickeln und fortzuschreiben “ betont Jugendministerin Klepsch.

Nähere Informationen erhalten interessierte Auftragnehmer auf der Vergabeplattform www.evergabe.de sowie in der Ausgabe 23/2017 im Ausschreibungsblatt Sachsen oder unter vergabe@sms.sachsen.de

Angebote können noch bis zum 29.06.2017, 16.00 abgegeben werden.

Hintergrundinformation:

Nach § 16 Landesjugendhilfegesetz hat die Staatsregierung den Landtag in jeder Legislaturperiode über die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie zu daraus resultierenden Folgerungen für die Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen zu unterrichten. Der 5. Sächsische Kinder- und Jugendbericht soll im Frühjahr 2019 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Basierend auf den Ergebnissen des Berichts wird die Staatsregierung ihre Schlussfolgerungen für die künftige Gestaltung der Maßnahmen, Angebote und Förderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen ziehen. Mit der Vorlage des Berichts sowie unter Beifügung ihrer Stellungnahme wird die Staatsregierung den Landtag unterrichten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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