Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration: seit November 2014 heißt es in Sachsen „Von Mensch zu Mensch.“

11.05.2017, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: „Der gesellschaftliche Zusammenhalt liegt mir am Herzen“

(Dresden, den 11.05.2017) Im Zuge der Halbzeitbilanz der Staatsregierung gibt der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration einen Überblick über die Entwicklungen in den vergangenen zweieinhalb Jahren.

Ministerin Köpping: „Das Leitbild meiner Politik ist geprägt durch die Bemühungen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, der mir sehr am Herzen liegt. In den letzten Jahren haben wir gespürt, dass sich die sächsische Bevölkerung teilweise distanziert hat und zwar von den Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Terror zu uns gekommen sind, von Menschen, die anders sind, weil sie beispielsweise eine andere sexuelle Orientierung haben und diese auch leben möchten oder von Menschen, die in demokratischen Initiativen aktiv sind oder die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Vieles, was wir an Anfeindungen und Übergriffen erlebt haben, macht uns fassungslos. In unzähligen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern ist es mein Anliegen herauszufinden, wo diese Ablehnung und dieser mitunter blanke Hass herrühren. Eine Antwort, die ich gefunden habe, liegt in den oft von Enttäuschung geprägten Erfahrungen, die viele Menschen in der Nachwendezeit erlebten. Auf diese Enttäuschungen angemessen zu reagieren, diese öffentlich anzuerkennen und ernst zu nehmen, ist für mich eine Möglichkeit, unsere Gesellschaft wieder zusammen zu führen. Ich werde mich auch in den kommenden zweieinhalb Jahren mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das Miteinander im Freistaat Sachsen durch Solidarität und Mitmenschlichkeit geprägt wird.“

In den Bereichen Gleichstellung, Integration und Demokratieförderung wurden seit Ende 2014 folgende Maßnahmen umgesetzt.

GLEICHSTELLUNG

Der Bereich Gleichstellung wurde aus dem Sozialministerium herausgelöst und in den neuen Geschäftsbereich integriert. Damit verbunden ist der stärkere Fokus auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, eine moderne Gleichstellungspolitik, die auch Männer mit einbezieht, sowie die Förderung der Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen.

Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir versucht, einen Wandel in der sächsischen Gleichstellungspolitik einzuleiten und neue Akzente zu setzen. Mir ist dabei immer wichtig gewesen, dass wir die jeweiligen Interessensvertretungen anhören und ernst nehmen. Mit ihnen gemeinsam stehen wir in engem Kontakt und haben wir unsere Maßnahmen und Konzepte entwickelt.“

Ausgewählte Maßnahmen:

Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit (2015)
• bessere finanzielle Ausstattung von 2,2 Mio. Euro in 2015 auf 3,8 Mio. Euro in 2016 und je 5,6 Mio. Euro in 2017 und 2018
• Existenzgründung von Frauen im ländlichen Raum wird wieder gefördert
• Betreuungs- und Beratungsangebote zum Schutz vor häuslicher Gewalt und vor Menschenhandel erhalten mehr Mittel
• Maßnahmen der Männerarbeit können gefördert werden, ebenso Projekte zur Herstellung der Akzeptanz von geschlechtlicher/sexueller Vielfalt

Landesfachstelle Männerarbeit (2015)
• erhält 100.00 jährlich über die Förderrichtlinie Chancengleichheit
• Arbeitsschwerpunkte Männerschutz, Männergesundheit, Migration und Männlichkeit
• koordiniert das Pilotprojekt der beiden Männerschutzwohnungen in Dresden und Leipzig

Pilotprojekt Schutzhaus für geflüchtete Frauen und ihre Kinder (2016)
• Schutz von Frauen und Kindern, die in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften häuslicher oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind
• Laufzeit des Projektes bis 2018, jährliche Unterstützung ca. 170.000 Euro

Netzwerk für queere Flüchtlinge (2016)
• besteht aus einer Koordinierungsstelle für das Netzwerk beim CSD Dresden und einem Beratungsangebot des LSVD Sachsen
• wird mit rund 130.000 Euro über die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ gefördert
• neben der Beratung werden auch geschützte Wohnplätze für LSBTTIQ*-Geflüchtete bereit gehalten (*steht für LesbischSchwulBisexuellTranssexuellTransgenderIntersexuellQueer)

INTEGRATION

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zählt zu den besonders herausfordernden Aufgaben. Dies liegt sowohl an der stark gestiegenen Anzahl von Geflüchteten, die zu uns nach Sachsen gekommen sind als auch an der neuen Verortung dieses Politikfeldes in einem gesonderten Geschäftsbereich.

Integrationsministerin Petra Köpping: „Die Frage, ob wir einen eigenen Geschäftsbereich für die Integration überhaupt in Sachsen benötigen, stellte mir nach den ersten großen Pegida-Kundgebungen im Herbst 2014 niemand mehr. Viel zu lange haben wir mit einer echten und ernstgemeinten Integrationspolitik gewartet. Aus dem Stand mussten neue Programme und Strukturen entwickelt und umgesetzt werden. Mit einem Betrag von nicht einmal 150.000 Euro war der Bereich Integration zu Beginn ausgestattet. Inzwischen stellen wir allein in meinem Geschäftsbereich gut 40 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Doch Geld allein ist nicht alles. Es gilt auch, die Menschen, egal ob sie schon ganz lange in Sachsen leben oder erst seit kurzer Zeit, mitzunehmen und mit ihnen gemeinsam die Integration gelingen zu lassen. Denn Integration ist kein Sprint, sondern ein Marathon, den wir nur gemeinsam bewältigen können.“

Ausgewählte Maßnahmen:

Förderrichtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge (2015)
• Unterstützung der Flüchtlingssozialarbeit sowie der Rückkehrberatung in den Landkreisen und kreisfreien Städten
• 5,2 Mio. Euro (2015), 9,6 Mio. Euro (2016), 11,6 Mio. Euro (jeweils in 2017 und 2018)

Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen (2015)
• 3 Teile: Förderung des Engagements von Vereinen und Verbänden, Unterstützung von Landkreisen und kreisfreien Städten (Etablierung kommunaler Integrationskoordinatoren in den Landkreisen sowie Aufbau von Gemeindedolmetscherdiensten) und Landessprachprogramm (seit 2016)
• nach der Verabschiedung des Integrationspaketes im März 2016 erhöhte sich das Volumen der Richtlinie auf annähernd 30 Mio. Euro

Zuwanderungs-und Integrationskonzept (2016)
• wurde 2012 erstmals erstellt und beschlossen und wird seit 2016 überarbeitet
• Ziel: modernes, inklusive sächsisches Konzept, welches dem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch eines weltoffenen und zukunftsorientierten Freistaat Sachsen entspricht
• an einem Ist-Sachstandspapier, welches alle Maßnahmen konzeptionell zusammenfasst, wird mit der Fachöffentlichkeit diskutiert
• Bürgerinnen und Bürger können sich über www.zik.sachsen.de im Rahmen einer Online-Beteiligung zum Konzept äußern
• Ende 2017 soll der Prozess der Fortschreibung des Konzeptes abgeschlossen sein

Psychosoziales Zentrum Sachsen
• Ziel ist der Aufbau eines landesweit tätigen PSZ auch in Sachsen, nachdem dies das letzte Bundesland ohne eine solche landesweite Einrichtung war
• 3 verschiedene Bereiche: Beratungsstelle, Clearingstelle, Netzwerkstelle
• das Psychosoziale Zentrum für den Raum Leipzig wurde im Mai 2016 eröffnet (Träger Mosaik Leipzig e.V.)
• im September 2016 wurde das Psychosoziale Zentrum in Dresden eröffnet (Träger ist das BOOT gGmbH)
• in 2017 ist der Aufbau der Betreuung im Raum Chemnitz geplant

Erstorientierung durch ein bundesweit einmaliges Konzept der Wegweiserkurse
• durch den Bedarf nach schnellstmöglicher Erstorientierung der in den Erstaufnahmeeinrichtungen lebenden Asylbewerber wurde ab Dezember 2015 ein Pilotprojekt mit dem Volkshochschulverband Sachsen und Arbeit und Leben e.V. zur Etablierung von regelmäßigen Erstorientierungskursen in sächsischen EAE (in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium)
• konzipiert als einwöchiger Kurs, in dem Asylsuchende eine sprachliche, kulturelle und lebenspraktische („Wie funktioniert ein Ticketautomat?“) Erstorientierung erhalten
• insgesamt 30 Stunden / 15 davon Sprache und 15 kulturelle Orientierung
• Kosten für Modellprojekt bei 600.000 Euro, ins. fanden 200 Kurse á 30 Stunden mit jeweils 20 Teilnehmern statt
• mit dem Maßnahmepakets des Kabinetts vom März 2016 wurde festgelegt, dass diese Wegweiserkurse als flächendeckendes Angebot in den allen sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen etabliert werden
• ab Juli 2017 zeiht der Bund nach und wird auch das BAMF bundesweit diese Form der Erstorientierung fördern

DEMOKRATIEFÖRDERUNG

Im Bereich der Demokratieförderung sind das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) sowie das sächsische Demokratie-Zentrum mit der Koordinierungs-und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) im SMGI angebunden.

Ministerin Petra Köpping: „Die Förderung der Demokratie und der Kampf gegen jegliche Form von Extremismus ist in Sachsen von besonders wichtiger Bedeutung. Mit der finanziellen Aufwertung des WOS-Landesprogramms, dem Einsatz des Programm-Beirates und der Bündelung der Demokratiemaßnahmen in meinem Geschäftsbereich konnten wir eine verbesserte Koordinierung erreichen und so auch die Arbeit effektiver gestalten.“

Ausgewählte Maßnahmen:

Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“
• fördert Projekte, die einen entscheidenden Beitrag für die Förderung von Demokratie leisten
• Aufwuchs der Mittel von 3,6 Mio. Euro (2015) auf 5 Mio. Euro (2016)
• 2015 Novellierung des Programms mit Beteiligungsworkshops
• Novellierung brachte wichtige Änderungen: mehrjährige Förderung, Förderung auch, wenn Projektort außerhalb Sachsen liegt, Anhebung des Förderanteils auf bis zu 95 Prozent
• Etablierung eines WOS-Programmbeirates zur Begleitung; Evaluierung und Weiterentwicklung des Programms

Demokratie-Zentrum
• wechselte 2017 vom Innenministerium ins SMGI
• bündelt und vernetzt alle Aktivitäten von Bund und Freistaat Sachsen im Bereich der Förderung von Demokratie und Vielfalt gegen jegliche Form des Extremismus
• sorgt für die Ausgestaltung einer nachhaltigen Beratungs-, Informations-und Vernetzungsstruktur dieser Träger auf Landesebene
• für die Aufgaben des Demokratie-Zentrums inkl. KORA stehen in diesem Jahr rund 577.000 Euro aus Landes-und Bundesmitteln zur Verfügung

Koordinierungs-und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA)
• nahm im März 2017 die Arbeit auf
• Leitziel: Verhinderung islamistischer Radikalisierung durch Prävention und Intervention, d.h. es sind sowohl konkrete Fallmeldungen möglich, als auch Anfragen von Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
• zentrale Telefonnummer: 0351 / 564 564 9 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

Hinweis: Die genannten Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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