Hochwasserschutz der Ortslage Hainichen wird weiter verbessert

21.04.2017, 14:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen erlässt den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Hochwasserschutzdeiches Nordflanke Hainichen

Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Hochwasserschutz Eilenburg, Neubau Deich Nordflanke Hainichen“ mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen.

Das Vorhaben, das den Bau eines Hochwasserschutzdeiches - beginnend vom muldenahen Bestandsdeich Hainichen-Zschepplin bis zum Hangwald von Hainichen - zum Gegenstand hat, schützt den nördlichen Siedlungsbereich der Ortslage Hainichen vor Hochwasserereignissen, wie sie sich statistisch alle 100 Jahre ereignen. Träger des Bauvorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), vertreten durch den Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster in Rötha.

Das Vorhaben umfasst den Bau eines 335 Meter langen Hochwasserschutzdeiches mit einem luftseitigen Deichverteidigungsweg auf einer erhöhten Berme. Der Deichverteidigungsweg wird abgeschrankt und steht nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung.

Alle bestehenden Wegeverbindungen bleiben erhalten. Der am Bestandsdeich Hainichen-Zschepplin entlang verlaufende Weg wird über den neuen Deich geführt. Eine den Hochwasserschutzdeich kreuzende Abwasserdruckleitung wird überbaut.

Die Neudeichtrasse befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ und im Europäischen Vogelschutzgebiet „Vereinigte Mulde“. Sie betrifft Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des FFH-Gebietes „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ und des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“. Die LTV hat die Planfeststellung unter der Maßgabe beantragt, dass mit dem Bau nur außerhalb der Hauptbrutzeit der Vögel begonnen wird, um u. a. zu verhindern, dass artenschutzrechtliche Verbote eintreten.

Die Umweltplanung beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Maßnahmen, mit denen Schäden an der Naturausstattung des Deichbaugebietes gemindert, vermieden oder ausgeglichen werden sollen. So ist die Aufforstung einer ehemaligen Ackerfläche am Rüsselhölzchen sowie der schrittweise Waldumbau eines Kiefernforstes nördlich des Vorhabenstandortes zwischen den Röderwiesen und der B107 Teil des jetzt genehmigten Vorhabens.

Die Vorhabenträgerin hat eine Bauzeit von sechs Monaten veranschlagt. Vor dem eigentlichen Baubeginn sind archäologische Grabungen erforderlich.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung der planfestgestellten Unterlagen werden in der Stadt Eilenburg und in den Räumen des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West zwei Wochen zu jedermanns Einsicht ausliegen. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden auch auf der Internetseite der LDS unter www.lds.sachsen.de einsehbar sein.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang