Dulig: „Erfolg für Sachsen - Bundesrat für bundesweit einheitliche Netzentgelte!“

10.03.2017, 12:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Foto aus dem Bundesrat (© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich und sein Stellvertreter Martin Dulig während der heutigen Sitzung des Bundesrates.

Foto aus dem Bundesrat (© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich und sein Stellvertreter Martin Dulig während der heutigen Sitzung des Bundesrates.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich und sein Stellvertreter Martin Dulig während der heutigen Sitzung des Bundesrates.
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Karte Verteilung Netzbetreiber

Karte Verteilung Netzbetreiber

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einem gemeinsamen Antrag des Freistaates Sachsen und von Sachsen-Anhalts zum Entwurf eines Gesetzes zur „Modernisierung der Netzentgeltstruktur“ zugestimmt. Der Bundesrat empfiehlt damit, abweichend vom Gesetzentwurf der Bundesregierung, die Höhe der Entgelte für den Zugang zu den Übertragungsnetzen bundeseinheitlich festzulegen. Bislang sind vor allem die ostdeutschen Bundesländer benachteiligt.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Wir haben heute einen großen Erfolg errungen. Sachsen hat immer und wird weiter auf eine faire Verteilung der Netzentgelte drängen und den Druck aufrecht erhalten. Denn es kann nicht sein, dass einerseits der Ausbau der erneuerbaren Energien gefordert und gefördert werden. Andererseits Regionen, vor allem im Osten Deutschlands, die beim Ausbau vorangehen, dafür mit höheren Netzentgelten bestraft werden. Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, die nicht zu Lasten der Verbraucher und Wirtschaft im Osten gehen darf.“

Der Bundesrat spielt damit den Ball zurück an den Deutschen Bundestag. Dulig: „Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung nach dem Beschluss des Bundesrates an ihr gegebenes Wort hält und die aktuelle Mehrbelastung ostdeutscher Stromkunden beendet. Bis zum 31. August, also noch vor der Bundestagswahl, muss der Bund nun eine entsprechende Verordnung zu den übertragenen Netzentgelten vorlegen.“

Eine Vereinheitlichung der Netzentgelte ist umso notwendiger, als andere Kosten der Energiewende bereits bundesweit verteilt werden - etwa die Kosten für Offshore-Netzanbindungen oder die Mehrkosten für die Erdverkabelung.
Schon seit Jahren zahlen ostdeutsche Stromkunden in der Niederspannungsebene (Normalstrom für Haushalte) - angeschlossenen Endverbraucher in der Regelzone von 50Hertz (siehe Karte im Anhang) - 4 Cent je Kilowattstunde mehr als in den drei anderen Regelzonen. Dies entspricht einem Aufschlag von 63 Prozent. Für eine Durchschnittsfamilie (3500 KWh Jahresverbrauch) bedeutet das Mehrkosten in Höhe von 140 Euro im Jahr. Auch für die Unternehmen bedeuten die höheren Netzentgelte einen großen Standort- und Wettbewerbsnachteil.

Hintergrund:
Dass die Netzentgelte insbesondere in Ostdeutschland so hoch sind, hat mehrere Ursachen. So musste seit der Wende im Osten deutlich mehr in die Netzstruktur investiert werden. Zugleich müssen diese Kosten für Ausbau und Unterhalt durch die geringere Industrie- und Bevölkerungsdichte im Osten, also durch weniger Unternehmen und Einwohner, finanziert werden, als in westlichen Regionen. Zu guter Letzt ist Nordostdeutschland die Region mit dem höchsten Anteil Erneuerbarer Energien – etwa durch die vielen Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Jedoch fehlt es derzeit noch an den Leitungen, um diese in den stärker industrialisierten Süden Deutschlands zu transportieren. Das führt immer wieder zu Schwankungen in den Energienetzen, die zu zunehmend kostspieligen Netzeingriffen der Netzbetreiber (Einspeisemanagement und Redispatch-Maßnahmen) führen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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