Klepsch: »Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt.«

16.12.2016, 11:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin begrüßt Bundesteilhabegesetz

»Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre. Die Teilhabe an allen Bereichen und der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt«, begrüßte Sozialministerin Barbara Klepsch das neue Gesetz. Der Bundesrat hat dem neuen Bundesteilhabegesetz heute zugestimmt.

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Maßnahmepaket, das entsprechend den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern und gleichzeitig die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe begrenzen soll.

»Wir haben das Bundesteilhabegesetz intensiv begleitet und Nachbesserungsbedarf gesehen. Deshalb haben wir mit großem Engagement eine Vielzahl von Anträgen im Bundesratsverfahren eingebracht und unterstützt. So konnten wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht werden«, so Ministerin Klepsch.

Wichtige ausgewählte Verbesserungen des Gesetzes sind unter anderem:

  • Die Eingliederungshilfe, welche die besondere Unterstützung für Menschen mit Behinderungen vorsieht, wird auf die Person ausgerichtet und von existenzsichernden Leistungen getrennt.
  • Es verbessert sich die Einkommens- und Vermögensanrechnung deutlich.
  • Das Einkommen und Vermögen des Partners bleibt künftig unberücksichtigt.
  • Mit dem »Budget für Arbeit« wird eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen eingeführt.
  • Menschen mit Behinderungen müssen künftig nur noch einen Reha-Antrag für alle Leistungen stellen, anstatt wie bisher bei verschiedenen Trägern.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann nunmehr die gezielte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen beginnen.

Bereits Anfang Dezember 2016 traf Ministerin Klepsch alle Akteure zu einem Auftaktgespräch zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Es tauschten sich die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V., der Sozialverband VdK Sachsen e. V., der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der Sächsische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen sowie der Sächsische Städte- und Gemeindetag aus.

Das sächsische Sozialministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes begleitet und bereits Anfang Februar 2017 zum ersten Mal tagen wird. Vor allem die Bestimmung des neuen Trägers der Eingliederungshilfe und des neuen Bedarfsermittlungsinstruments wird in der Arbeitsgruppe diskutiert werden. Ein Großteil des landesrechtlichen Handlungsbedarfs ist bereits zum 01.01.2018 umzusetzen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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