Bundesrat beschließt Kompromissvorschlag für Styropor-Entsorgung

16.12.2016, 14:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schmidt: „Zeit nutzen, um tragfähige Lösung für Styropor-Entsorgung zu erarbeiten“

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt bedauert, dass auf der heutigen Sitzung des Bundesrates der von Sachsen unterstützte Antrag des Saarlandes für eine dauerhafte Lösung zur künftigen Einstufung von Styropor-Abfällen keine Mehrheit gefunden hat. Die Länderkammer stimmte aber mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag aus Nordrhein-Westfalen, der eine befristet Ausnahme bis Ende 2017 ermöglicht.

„Mit dem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der die im vorigen Jahr von der Länderkammer beschlossene Regelung der Abfallverzeichnis-Verordnung explizit für HBCD ab dem Jahr 2017 für zwölf Monate wieder aussetzt, haben wir zumindest einen Kompromiss gefunden und Zeit gewonnen, um eine tragfähige Lösung für die Styropor-Entsorgung zu erarbeiten. Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass unser Antrag eine Mehrheit findet. Durch die getroffene Regelung erhalten wir aber die Möglichkeit, bundesweit einheitliche Regelungen zu erarbeiten, um eine rechtskonforme Entsorgung zu gewährleisten. Mehrere grün regierte Länder waren nicht bereit, eine Regelung, die keine Verbesserung für die Umwelt bringt, der Wirtschaft schadet, den Verbraucher zur Kasse bittet und sogar negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hat, komplett rückgängig zu machen“, sagte Minister Schmidt.

„Wichtig ist, dass wir auch in Zukunft dem Handwerk und der Industrie eine schnelle, rechtssichere und tragfähige Lösung anbieten können. Der Übergangsvariante hat der Freistaat Sachsen zugestimmt, um negative Auswirken zu Lasten der Wirtschaft und der Bauherren zu verhindern. Parallel setzen wir jedoch darauf, dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall dauerhaft zurückgenommen wird“, so der Minister abschließend.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
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