Fast vier Milliarden Euro im Doppelhaushalt für Wissenschaft, Forschung und Kunst

15.12.2016, 11:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Stange lobt: „Hochschulen bekommen langfristig Planungssicherheit und die Kulturräume erneut eine bessere Grundausstattung“

Fast zwei Milliarden Euro jährlich und damit rund 130 Millionen Euro mehr pro Jahr stehen im Freistaat Sachsen für die Entwicklung der Hochschulen, der Forschung und der Förderung von Kunst und Kultur zur Verfügung. Dies schreibt der heute vom Sächsischen Landtag beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 fest. Mit den vom Landtag zusätzlich zum Regierungsentwurf eingebrachten Änderungen steigen die Ausgaben um ca. 7 Prozent gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr 2016.

Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange lobt: „Für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Kunst steht nun ein Rekordetat in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung. Dieser bietet nicht nur eine sehr gute finanzielle Grundlage, sondern schafft auch neue Gestaltungsspielräume. Die Hochschulen können erstmals seit 1990 ohne Stellenabbau planen und sich weiter entsprechend ihrer Stärken profilieren. Wir bauen die Forschungslandschaft im Freistaat weiter aus. Zudem bietet der gestiegene Kunstetat neue Möglichkeiten der Grundfinanzierung und der Projektförderung. Es freut mich, dass wir jetzt in der Lage sind, in allen drei Bereichen gezielt neue Entwicklungsimpulse zu setzen. Sachsen ist ein Bundesland mit hervorragenden Hochschulen, weltweit anerkannten Forschern und einer starken Kulturlandschaft. Mit diesem Etat ruhen wir uns nicht auf unseren Stärken aus, sondern entwickeln diese weiter.“ Ministerin Stange ergänzt: „Ich danke auch den Abgeordneten des Sächsischen Landtags, die mit der Verabschiedung des Haushalts Kontinuität, Verlässlichkeit und Entwicklung ermöglichen.“

  • Hochschulen

Die Hochschulen bilden mit den Zuschüssen für ihre Grundfinanzierung einen der Schwerpunkte des Budgets für Wissenschaft und Kunst. Durch den jüngst von der Staatsregierung beschlossenen Hochschulentwicklungsplan 2025 bleiben ursprünglich zur Streichung vorgesehene 754 Personalstellen erhalten. Langfristig Planungssicherheit bekommen die Hochschulen durch die Zuschussvereinbarung 2017 - 2024, die nach dem Haushaltsbeschluss des Landtags nun unterzeichnet werden kann. Die 14 sächsischen Hochschulen erhalten ein Gesamtbudget von 668 Millionen Euro im nächsten Jahr und 680 Millionen Euro im Jahr 2018. „Mit dem Doppelhaushalt 2017/18 steigen die Hochschulen in eine neue Entwicklungsetappe ein, die ihnen eine bis 2025 verlässliche Planung ermöglicht. Wir haben die Mittel, um einerseits die Qualität der Lehre zu verbessern und andererseits die Exzellenz zu stärken. Damit gibt die Koalition ein starkes Signal für Forschung, Lehre und gesellschaftliche Ausstrahlung unserer Hochschulen“, erklärt Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange.

Wichtige Akzente werden gesetzt für die Stärkung der Volljuristenausbildung an der Universität Leipzig, für die in den beiden kommenden Jahren insgesamt 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, sowie die dauerhafte Sicherung der Apothekerausbildung durch die Etablierung eines bundesweit einzigartigen Studienganges Pharmazie an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig. Wie bisher auch werden die durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund freiwerdenden Landesmittel in Höhe von 53 Millionen Euro jährlich
für die Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen verwendet. Neben dem bewährten Programm „Talente für Sachsen“, der Unterstützung der Inklusion und der Finanzierung von Großgeräten, Erstausstattungen und Baumaßnahmen wird die Verbesserung der Drittmittelfähigkeit der Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit jährlich 2,5 Millionen Euro unterstützt. Auch das Hochschuldidaktische Zentrum und die Koordinierungsstelle Chancengleichheit werden dauerhaft aus Landesmitteln finanziert. Auf auskömmlichen Niveau fortgeschrieben und spürbar verstärkt werden die Zuschüsse für die Berufsakademie, die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) und die Hochschulmedizin. Für die Studentenwerke konnten erstmals wieder Zuschüsse für Investitionen - Dank des Einsatzes der Fraktionen - in einer Höhe von 2 Millionen Euro jährlich eingestellt werden. Für Baumaßnahmen an den beiden Standorten der Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen in Dresden und Leipzig wird ein verlässlicher finanzieller Rahmen geschaffen. Je Standort stehen für Klinikum und die Medizinische Fakultät bis 2020 jeweils 45 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Forschung

Für Forschung stehen in den nächsten beiden Jahren jeweils rund 290 Millionen Euro zur Verfügung. Über 80 Prozent dieser Forschungsförderung kommen den außeruniversitären Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft sowie den Landesforschungseinrichtungen zugute.
„Wir pflegen unserer stark verzweigtes Netz an Forschungseinrichtungen im Freistaat und setzen vor allem mit der Unterstützung geisteswissenschaftlicher Forschungen neue Impulse, damit sächsische Forscher Antworten auf dringende gesellschaftliche Fragen geben können“, blickt Wissenschaftsministerin Stange voraus.

Mit den Mitteln für die Landesforschungsförderung werden vor allem Forschungsprojekte der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der geisteswissenschaftlichen Forschung und der Biotechnologie gefördert. Dafür stehen 11 Millionen Euro im Jahr 2017 und 11,5 Millionen Euro im Jahr 2018 zur Verfügung. Im Rahmen dieser Förderung sind auch neue Vorhaben finanziell gesichert. Zu erwähnen sind zwei neue Leistungszentren der Fraunhofer-Gesellschaft in Leipzig und Chemnitz, Sonderinvestitionen der Fraunhofer-Gesellschaft an den Standorten Dresden und Chemnitz, zwei Forschungs- bzw. Anwendungszentren der Fraunhofer-Gesellschaft in Chemnitz und Zwickau. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für die Gründung eines Helmholtz-Instituts für Metabolismus-, Adipositas- und Gefäßforschung HI-MAG in Leipzig geschaffen worden.

Auch die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlern, Nachwuchsforschergruppen, Promotionen sowie von Hochschulprojekten zur Verbesserung des Studienerfolgs kann weiter auf hohem Niveau gefördert werden. Erstmals ist mit dem Doppelhaushalt die finanzielle Grundlage geschaffen, um die Vernetzung von sächsischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in europäischen Verbundprojekten sowie die Teilhabe an wettbewerblichen europäischen Programmen für Forschung und Innovation fördern zu können.

  • Kunst

Für die Unterstützung der allgemeinen Kunst und Kultur sind für 2017 rund 213 Millionen Euro und für 2018 rund 216 Millionen Euro veranschlagt. Dies sind zwölf bzw. 14 Millionen Euro mehr als noch in diesem Jahr. Damit können wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Im Förderprogramm zur Stärkung der Kulturellen Bildung werden für Mobilitätsprojekte im ländlichen Raum 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Der Landesverband der Musikschulen sowie die Musikschulen selbst erhalten zur Unterstützung ihrer Arbeit insgesamt 425.000 Euro jährlich zusätzlich. Für den Ankauf von Musikinstrumenten werden erstmals Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Bereich der allgemeinen Kunst- und Kulturförderung konnte 2017 gegenüber 2016 ein Aufwuchs erzielt werden, der den für die sächsische Kulturlandschaft unverzichtbaren Vereinen und Verbänden auch künftig eine professionelle Arbeit ermöglicht. Zudem wird es - angestoßen durch die Regierungsfraktionen - erstmalig ab 2017 eine Gastspielförderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen geben. Einer der Schwerpunkte ist weiterhin die Förderung der Kulturräume. Noch einmal werden die Zuschüsse nach dem Kulturraumgesetz erhöht, dieses Mal um jährlich 3 Millionen Euro, so dass in 2017 und 2018 jeweils 94,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Außerdem erhalten die Kulturräume erneut investive Verstärkungsmittel in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr. Auf sehr solidem Niveau können die Finanzierung der Staatsbetriebe Sächsische Staatstheater und Staatliche Kunstsammlungen fortgesetzt werden. Dies trifft auch auf die Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig (DZB) zu. Für die Umsetzung des erst vor einer Woche unterzeichneten Schenkungsvertrags des Archivs der Avantgarden des 20. Jahrhunderts trifft der Doppelhaushalt finanzielle und personelle Vorsorge.

Ministerin Stange erklärt: „Nachdem bereits seit 2015 pro Jahr fünf Millionen Euro zusätzlich vom Land in die Kulturraumfinanzierung fließen, stehen nun weitere drei Millionen Euro und noch einmal drei Millionen Euro für Investitionen in die kulturelle Infrastruktur der Kommunen pro Jahr zur Verfügung. Hinzu kommen zusätzliche Mittel für kulturelle Mobilität, Musikinstrumentenkäufe sowie die Förderung von Gastspielen. All das gibt den Kulturräumen einen größeren finanziellen Spielraum. Der Freistaat Sachsen wird damit aller Voraussicht nach eines der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur aller Flächenländer bundesweit bleiben. Die Förderung der Kultur in Sachsen ist aber nicht nur mir als Kulturministerin ein wichtiges Anliegen. Ich würde es begrüßen, wenn für jeden Euro, den das Land mehr zur Verfügung stellt, auch in den Kulturräumen ein Euro zusätzlich in die Kulturkasse kommt.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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