Sächsischer Doppelhaushalt sieht jährlich 47,3 Millionen Euro für Gleichstellung, Integration und Demokratieförderung vor

15.12.2016, 07:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: „Ein Haushalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts“

(Dresden, 15. Dezember 2016) Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, stellte gestern Abend im Landtag die geplante finanzielle Untersetzung ihrer Politikbereiche im Rahmen der Debatte um den Doppelhaushalt 2017/2018 vor.

„Der großen Bedeutung der Politikbereiche Gleichstellung, Integration und Demokratieförderung als Zukunftsthemen wird mit der besseren finanziellen Untersetzung Rechnung getragen. Damit gelingt die kontinuierliche und zielorientierte Fortführung der begonnenen Arbeit in diesen wichtigen Feldern“, sagt Petra Köpping.

Im Bereich Integration steigen die Mittel für die soziale Betreuung von Flüchtlingen auf jährlich 11,6 Mio. Euro. In Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen und den zahlreichen Willkommensbündnissen vor Ort kann auf diese Weise eine verbesserte Betreuung von Flüchtlingen geleistet werden.

Die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ wurde im Teil 1, in dem das Engagement von Vereinen und Verbänden unterstützt wird, von bisher 6,5 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro erweitert. In diesem Jahr haben 232 Antragsteller in diesem Teil der Richtlinie eine Förderung für ihre vielfältigen Integrationsprojekte im kommenden Jahr mit einem Volumen von über 14 Mio. Euro beantragt.
Im Teil 2 des Förderprogramms, in welchem u.a. die kommunalen Integrationskoordinatoren der Landkreise oder der Aufbau von Gemeindedolmetscherdiensten gefördert werden, stehen jährlich 11,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Landessprachprogramm, Teil 3 der Förderrichtlinie, stellt jährlich 9 Mio. Euro für diejenigen zur Verfügung, die eine gute Bleibeperspektive haben, aber keinen BAMF-Integrationskurs besuchen können.

„Im Bereich der Integration wurde in Sachsen in den vergangenen Monaten viel geleistet. Ehrenamtliche und die kommunale Ebene haben mit Hilfe der Förderprogramme wichtige Strukturen und Angebote geschaffen oder ausgebaut. Daher begrüße ich es umso mehr, dass wir in den kommenden beiden Jahren mehr finanzielle Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stellen können“, so die Integrationsministerin.

Im Gleichstellungsbereich wurden die Mittel für die Chancengleichheit von Frau und Mann sowie für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf 2 Mio. Euro jährlich fast verdoppelt. Für Betreuungs-und Beratungsangebote zum Schutz vor häuslicher Gewalt und vor Menschenhandel stehen 2017 und 2018 jeweils 3,6 Mio. Euro zur Verfügung. Auch hier wurde eine deutliche Steigerung vorgenommen.
„Der hohe Stellenwert, den diese beiden Themen im Doppelhaushalt einnehmen, ist auch seiner gesellschaftlichen Bedeutung geschuldet. Die Arbeit der Interventions-und Beratungsstellen ist für die Öffentlichkeit vielleicht nicht immer so deutlich sichtbar, aber für die Betroffenen ist sie unglaublich wichtig“, ergänzt die Gleichstellungsministerin.

Die Mittel für die Umsetzung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ belaufen sich auf jährlich rund 4,1 Mio. Euro. „Damit können wichtige Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Das Landesprogramm leistet einen entscheidenden Beitrag für die Förderung von Demokratie im Freistaat“, erklärt Petra Köpping. Hinzu kommen die Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die in enger Verzahnung mit dem „Weltoffenen Sachsen“ vor allem für Beratungen zur Verfügung stehen. Das dazugehörige Demokratiezentrum wechselt ab Januar 2017 in den Verantwortungsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. „Mit der Bündelung der Kernbereiche der Demokratieförderung unter einem Dach setzen wir einen Beschluss des Koalitionsvertrages um“, sagt Petra Köpping.

Und abschließend ergänzt sie: „Mit dem Doppelhaushalt haben wir den Weg und das Tempo definiert, in dem wir in den nächsten beiden Jahren weiterarbeiten werden. Die Schrittzahl bleibt weiterhin sehr hoch. Die genannten Politikbereiche sind aber zu wichtig als dass ein Nachlassen jetzt möglich wäre. Das gesellschaftliche Klima im Freistaat wird entscheidend dadurch mitbestimmt, ob uns die Integration und die langfristige Teilhabe von den zu uns gekommenen Menschen am Leben hier in Sachsen gelingen. Unsere Zukunft wird maßgeblich davon mitbestimmt, ob wir es schaffen, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu erreichen und den Wandel traditioneller Rollenbilder und Familienmodelle zu begleiten. Und ganz entscheidend ist für mich die Frage, wie wir das vorhandene Demokratiedefizit in Sachsen überwinden werden. Vielfalt, Akzeptanz, Toleranz, Solidarität – all dies sind Begriffe, die wir wieder mit Leben erfüllen sollten, damit für Alle ein friedliches Zusammenleben in unserer Gemeinschaft möglich wird.“


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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