Sachsen öffnet Investitionsförderung für die Sicherung von Dauerarbeitsplätzen

16.08.2016, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) trägt als grundgesetzlich verankertes Förderinstrument in besonderer Weise dazu bei, Entwicklungsprobleme in strukturschwachen Regionen zu überwinden und die wirtschaftliche Dynamik nachhaltig zu stärken. Dabei hat Sachsen in den Jahren seit der Wiedervereinigung einen bemerkenswerten Strukturwandel vollzogen und konnte sich mit seiner wirtschaftlichen Entwicklung in der Spitzengruppe der Neuen Länder positionieren. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen der GRW leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.

An dem Erfolgskurs der GRW soll festgehalten werden, d.h. für die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze wird weiterhin Höchstförderung gewährt. Darüber hinaus wurden die Fördermöglichkeiten erweitert. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der strukturell kleinteiligen sächsischen Wirtschaft verbessert werden. Lag in den zurückliegenden Jahren der Fokus der Förderung vor allem auf der Ansiedlung neuer Unternehmen und dem Größenwachstum in der sächsischen Wirtschaft, sollen jetzt auch Investitionen ohne die Pflicht, neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen, förderfähig werden.

Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Änderung der Richtlinie wird diese Möglichkeit eröffnet. Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Mit der neuen Richtlinie kann nicht Investitionen in die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze gefördert werden, sondern auch Investitionen in deren Sicherung. Allein das stellt für viele Unternehmen bereits eine große Herausforderung dar. Außerdem unterstützen wir damit vor allem kleine und mittelständische Betriebe bei Investitionen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.“

Basis dafür ist das wirtschaftspolitische Konzept A-I-D-A mit den zentralen Elementen Arbeit, Innovation, Digitalisierung und Außenwirtschaft. Ziele des Konzeptes sind eine Erhöhung der Tarifbindung und Reduzierung von Leiharbeit, Unterstützung von innovativen Unternehmen mit überdurchschnittlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand, Unterstützung von Investitionen in Industrie 4.0, sowie eine Unterstützung von exportorientierten Unternehmen.

Mit der GRW verfügt Sachsen über ein Förderinstrument, das jeweils zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln finanziert wird. Knapp 20 Prozent aller GRW-Mittel des Bundes (mehr als 100 Millionen EUR pro Jahr) erhält Sachsen und hat diese Mittel bisher stets in gleicher Höhe kofinanziert. Die Ergebnisse der bisherigen Förderung im Vergleich mit anderen Bundesländern spiegeln sich auch in dem erstmalig vorliegenden regionalpolitischen Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wider. Des Weiteren enthält der Bericht umfangreiches Zahlenmaterial und Fakten zur Regionalpolitik in Deutschland.

In dem beiliegenden Exposé wird zusammenfassend zu den Schwerpunkten, Zielen und Erfolgen im Freistaat Sachsen sowie über die Änderungen der Förderrichtlinie RIGA berichtet.


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