Landesdirektion Sachsen stellt Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit für die Leipziger Stadtgewässer ein

28.07.2016, 12:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) stellt das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit (EdS) auf den Leipziger Stadtgewässern (Abschnitte des Elsterflutbettes, Pleißeflutbett, Karl-Heine-Kanal sowie Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens; siehe dunkelblau dargestellte Gewässer in der beigefügten Übersichtskarte) ein. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind naturschutzrechtliche Fachgutachten, die zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht für jedermann möglich sein wird, die Gewässer im Leipziger Stadtgebiet mit motorisierten Wasserfahrzeugen zu befahren.

Das nun beendete Prüfverfahren war mit der Absicht begonnen worden, das Revier durch eine allgemeine Schiffbarkeit für Wassersportler und Investoren attraktiver und leichter mit motorisierten Wasserfahrzeugen nutzbar zu machen. Dabei sollten die o. a. Gewässer per Allgemeinverfügung als schiffbar erklärt und damit für Jedermann mit zugelassenen Wasserfahrzeugen befahrbar gemacht werden. Die Ergebnisse der Naturschutzgutachten lassen jedoch für eine so weit gehende Gestattung keinen Raum.

Den erwähnten Gutachten und Bewertungen sowie diesbezüglichen Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörden ist aber auch zu entnehmen, dass durchaus eine begrenzte Anzahl Wasserfahrzeuge (Schiffe) die betroffenen Gewässer naturschutzverträglich befahren können.

Damit ist die Schifffahrt im Leipziger Stadtgebiet nicht untersagt. Wer im Stadtgebiet Leipzig natürliche – nicht allgemein schiffbare - Gewässer über den zulässigen Gemeingebrauch hinaus mit Wasserfahrzeugen nutzen will, kann wie bisher einen Gestattungsantrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde bei der Stadt Leipzig einreichen. Im Rahmen der Antragsprüfung wird sich dann ergeben, bis zu welchem Maß die Gewässer mit Wasserfahrzeugen befahren werden können und ob die Verträglichkeitsgrenze erreicht wurde.

Mit Einstellung des Verfahrens beendet die LDS zwar nun ihre Bemühungen zur Erklärung der Schiffbarkeit im Leipziger Stadtgebiet. Unverändert fortgesetzt werden jedoch die Anstrengungen um den Abschluss der Verfahren im Leipziger Neuseenland, die die Feststellung der Fertigstellung (FdF) für die allgemeine Schiffbarkeit auf dem Zwenkauer See, Cospudener See, Markkleeberger See und Störmthaler See sowie den beiden Schleusenkanälen zwischen den genannten Seen (Störmthaler Kanal, Harthkanal) zum Ziel haben.


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