Bundestag beschließt Reform des Sexualstrafrechts

07.07.2016, 05:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: „Gravierender Unterschied für die Opfer“

Der Bundestag schließt auf seiner heutigen Sitzung (7. Juli 2016) mit einer Gesetzesänderung vorhandene Lücken im Strafrecht. Auf der Tagesordnung stehen die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung.

Dazu äußert sich die sächsische Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Der Druck der Frauenverbände hat sich gelohnt. Mit dem Gesetz wird eine deutliche Verbesserung im Sexualstrafrecht erreicht. Zukünftig kommt es für den Tatbestand einer Vergewaltigung nicht mehr darauf an, dass sich eine Frau wehrt – ihr Nein reicht aus.“

Köpping weiter: „Damit nähert sich das Strafrecht der Wirklichkeit an, die die Opfer von Vergewaltigung erleben mussten. Schon jetzt wird es als Unrecht angesehen, wenn eine Frau eine sexuelle Handlung erkennbar nicht will und sich ein Anderer darüber hinwegsetzt. Mit der Reform stimmen das Rechtsempfinden der Menschen und die Rechtslage bei einer Vergewaltigung überein. Das macht einen gravierenden Unterschied für die Opfer.“

Im Sexualstrafrecht soll künftig das Prinzip „Nein heißt Nein“ gelten. Mit der Reform werden neue Delikte eingeführt: „sexueller Übergriff“, „sexuelle Belästigung“ und „Straftaten aus Gruppen“.

„Ich bin froh, dass sich die Frauen im Bundestag nach einem langen Verfahren parteiübergreifend einigen und für andere Frauen stark machen konnten“, erklärt Ministerin Köpping weiter.
Die Ministerin hofft auf weitergehende Einigungen, um die Rechte der Opfer sexualisierter Gewalt weiter zu stärken. Dazu gehört unter anderem eine entsprechende Fortbildungsverpflichtung für Angehörige der Justiz, der Ermittlungsbehörden und der Polizei.


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