Mehr Unterstützung für Chancengleichheit und Bekämpfung häuslicher Gewalt

08.03.2016, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Für Gleichstellungsarbeit, die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und sexueller Ausbeutung stellt die Sächsische Staatsregierung mehr Geld zur Verfügung. Die Mittel liegen in diesem Jahr bei rund 5,5 Mio. Euro. Das sind 3,3 Mio. Euro mehr als im Jahr 2015.

„Mit den Geldern unterstützen wir die wichtige und zum Teil sensible Arbeit in Gleichstellungsprojekten, in Projekten zur Förderung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und in Projekten zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Menschenhandel. Mit der Novelle stärken wir die sächsische Gleichstellungsarbeit und reagieren auch auf den veränderten Bedarf, der durch Asylsuchende und Flüchtlinge entsteht“, erklärte Gleichstellungsministerin Petra Köpping heute bei der Vorstellung der novellierten Richtlinie in Dresden.

Die Existenzgründung von Frauen im ländlichen Raum wird ebenfalls wieder gefördert, nachdem diese in den vergangenen Jahren nicht mehr praktiziert wurde. „Damit wollen wir Frauen helfen, ihre Lebens- und Erwerbssituation durch den Schritt in die Selbstständigkeit zu verbessern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Frauen oftmals nur relativ kleine Summen für ihre Existenzgründung benötigen, dadurch haben sie es paradoxerweise schwerer, Kredite zu erhalten“, so die Ministerin weiter. Es wird eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro gewährt.

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Täterberatungsstellen werden besser ausgestattet. Hintergrund sind Tarifanpassungen, gestiegene Betriebskosten und veränderte Bedarfe von besonderen Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche sowie gewaltbetroffene Frauen mit besonders schwierigen sozialen und psychischen Problemlagen. Auch der besondere Betreuungsbedarf durch Asylsuchende und Flüchtlinge hat zu einer Erhöhung der Mittel geführt.

Für Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen wird die Berechnungsgrundlage für die Zuwendung auf einen Zuschuss pro Platz umgestellt. Zudem ist jetzt die Förderung von Investitionen möglich.

Die überarbeitete Richtlinie beinhaltet nicht nur einen verbesserten Finanzrahmen, sie erweitert auch die Möglichkeiten der Förderung durch die Einbindung neuer Fördergegenstände.

Neu kommen Projekte zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt hinzu. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des Landesaktionsplanes (LAP) zur Förderung der Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen. Der LAP verfolgt das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von schwulen, lesbischen, trans- und intergeschlechtlichen sowie bisexuellen Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft zu unterstützen und Homo- und Transphobie zu bekämpfen.

Hintergrund zur Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit

Mit der Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit aus dem Jahr 2007 wird die bestehende Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau einschließlich der Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt fortgeführt und weiterentwickelt.

Neben den bereits jetzt bestehenden Fördergegenständen:

–Gleichstellungsprojekte
–Projekte von Kommunen
–Projekte zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung und
–Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum

werden auch Projekte zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf Grundlage eines laut Koalitionsvertrages erarbeiteten Landesaktionsplanes aufgenommen.

Die Richtlinie gilt rückwirkend zum 1.1. 2016. Sie ist der Medieninformation beigefügt.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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