Sächsischer Antrag zur EEG-Umlagebefreiung wird heute im Bundesrat behandelt

26.02.2016, 11:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen setzt sich heute gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür ein, dass bestehende Eigenstrom-Anlagen auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden. Unter anderem wird dazu ein Antrag Sachsens aus dem Wirtschaftsausschuss abgestimmt. Der Antrag zielt darauf ab, für die bestehenden Anlagen zur Eigenstromerzeugung uneingeschränkten Vertrauens- und Bestandsschutz bei der Befreiung von der EEG-Umlage zu gewährleisten. Eine Beschränkung auf bestimmte Technologien soll nicht vorgenommen werden.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Gerade die energieintensiven Unternehmen haben längst erkannt, dass Investitionen in Energieeffizienz nicht nur wichtig sind, sondern sich auch lohnen. Wir unterstützen die Anstrengungen, in Eigenstrom-Anlagen zu investieren. Dazu gehören verlässliche Rahmenbedingungen, die den Unternehmen Planungssicherheit geben und entsprechende Regelungen für besonders stromintensive Betriebe.“

Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit der EU-Kommission über eine Entfristung der EEG-Umlagebefreiung für die industrielle Eigenstromversorgung. Sachsen setzt sich dafür ein, dass sich die Bundesregierung – im Sinne des Vertrauensschutzes – weiterhin bei der Europäischen Kommission dafür stark macht, dass bestehende Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können und zwar energieträger- und technologieunabhängig.

„Wir wollen damit weitere Belastungen insbesondere unserer mittelständischen Wirtschaft verhindern. Auch hier geht es um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Eine solche angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende ist immens wichtig vor allem für die energieintensive Industrie - etwa für die metallerzeugende und -verarbeitende Industrie, für den Maschinen- und Anlagenbau und weitere davon abhängige Industriebereiche. Die besondere Ausgleichsregelung muss für solche Industriezweige erhalten bleiben, die sich starkem internationalen Wettbewerb und den damit verbundenen massiven Herausforderungen stellen müssen“, so Dulig.


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