Silvesterfeuerwerk: Groß, bunt, schön – und sicher

28.12.2015, 09:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Martin Dulig: „Nur zugelassene Artikel kaufen“

Sie sind der Höhepunkt der Silvesternacht. Bunte Raketen, laute Böller und Silvesterknaller. „Doch man sollte die Gefahren eines Feuerwerks nicht unterschätzen und vorsichtig mit den Feuerwerksartikeln umgehen. Eltern sollten vor allem an ihre Verantwortung für die Sicherheit der Kinder denken. Ich möchte, dass alle gut ins neue Jahr kommen. Deswegen sollte beachtet werden, dass Feuerwerk Sprengstoff ist“, appelliert der für den Arbeits- und Verbraucherschutz zuständige Sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig.

Abgesehen von vielen Sachschäden kommt es in der Silvesternacht leider immer wieder zu Verletzungen von Personen, häufig auch mit bleibenden Gesundheitsschäden. Die meisten Unfälle und Schäden entstehen durch Unwissenheit, Unachtsamkeit, Übermut und Leichtsinn, was durch Alkoholkonsum noch verstärkt wird. „Diese Unfälle und Verletzungen müssen nicht sein. Beim Feuerwerk kommt es zu keinen Schäden, wenn man sich vorschriftsmäßig beim Abbrennen der Feuerwerkskörper verhält“, mahnt Staatsminister Dulig Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk an.

Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk startet am 29. Dezember. Der eigenen Sicherheit zuliebe sollte darauf geachtet werden, nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Zeichen oder der so genannten BAM-Nummer (der Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zu kaufen. Für den Verkauf und das Abbrennen gelten strenge Bestimmungen. Feuerwerksartikel der Kategorie 2 (u. a. Böller und Raketen) dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.

Staatsminister Dulig warnt nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Der Kauf und das Verwenden sind nicht nur verboten, sondern derartige Gegenstände sind zudem erheblich unsicher im Vergleich zu zugelassenem Feuerwerk.“

Wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:

  • Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.
  • Vor dem Abbrennen immer erst die Gebrauchsanweisung genau durchlesen. Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden.
  • Beim Abbrennen immer den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten.
  • Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter u. ä. niemals in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen. Feuerwerkskörper nicht in die Hosentasche stecken und nicht auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge richten.
  • Feuerwerk nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Verantwortungsbewusste Eltern geben Feuerwerksartikel der Kategorie 2 (alte Bezeichnung: Klasse II) nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Bei Feuerwerksartikeln der Kategorie 1 (alte Bezeichnung: Klasse I) gilt eine Altersgrenze von 12 Jahren.
  • Niemals Feuerwerkskörper selbst basteln.
  • Blindgänger nicht erneut zünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen.
  • Nicht unter Alkoholeinfluss „Böllern“.
  • Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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