28 neue Klettergipfel im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz

04.12.2015, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schmidt: „Von Bergsportkonzeption profitieren Klettersport und Naturschutz“

Auf Klettergipfeln im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz wird es in naher Zukunft zahlreiche Erstbegehungen geben. Möglich macht das der sogenannte Pflege- und Entwicklungsplan für Klettergipfel und -wege in der Region, den die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz gemeinsam mit Vertretern des Sächsischen Bergsteigerbundes, weiteren Behörden sowie Landeigentümern erarbeitet hat und der jetzt in Kraft tritt. Die Bergsportkonzeption sieht 28 neue Gipfel vor, auf denen das Klettern zukünftig erlaubt ist. Zwei Klettergipfel werden jahreszeitlich begrenzt aus der sportlichen Nutzung zugunsten des Naturschutzes herausgenommen. Insgesamt ist das Klettern im Landschaftsschutzgebiet damit auf 370 Klettergipfeln möglich.

„Mit der Konzeption liegt erstmals eine Grundlage für die dauerhafte Gewährleistung der Kletteraktivitäten vor“, sagt Umweltminister Thomas Schmidt. „Der Nationalparkverwaltung ist damit die schwierige Aufgabe gelungen, auch außerhalb des Nationalparks gleichzeitig positive Entwicklungen für den Naturschutz und den Klettersport einzuleiten. Dies war nur aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Bergsteigerbund möglich, dem großer Dank dafür gebührt.“

„Die Bergsportkonzeption macht es möglich, dass nun auch linkselbisch naturverträglich geklettert werden kann“, ergänzt Dr. Ulrich Voigt, Ehrenvorsitzender des Sächsischen Bergsteigerbundes. „Das ist der bewährt guten Kooperation mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst und dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft sowie der beharrlichen ehrenamtlichen Arbeit unserer fachkundigen Arbeitsgruppe zu verdanken.“

Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz, das den Nationalpark großräumig umgibt, wird traditionell gemäß den Sächsischen Kletterregeln geklettert. Die Nationalparkverwaltung hatte mit Vertretern des Sächsischen Bergsteigerbundes im Vorfeld des Pflege- und Entwicklungsplanes alle Klettergipfel untersucht und abgestimmt. Bei der Zulassung neuer Klettergipfel wurden zusätzlich alle Grundeigentümer angehört. Klettern in freier Natur kann zu Konflikten mit Naturschutzzielen führen, weil die „Sportgeräte“ der Kletterer häufig in geschützten Gebieten stehen oder selbst unmittelbar geschützte Biotope sind.

Hintergrund:

Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz ist 287 Quadratkilometer groß und umschließt den Nationalpark mit seiner Fläche von 93 Quadratkilometer. Beide zusammen bilden die Nationalparkregion. Das Landschaftsschutzgebiet reicht links der Elbe von der Staatsgrenze bei Rosenthal im Süden bis Pirna im Norden, rechtselbisch von Hinterhermsdorf bis Lohmen. Die Nationalparkverwaltung ist für beide Schutzgebiete die zuständige Naturschutzfachbehörde. Im Nationalpark befinden sich 755 Klettergipfel, im Landschaftsschutzgebiet 370.

Das Klettern in der Sächsischen Schweiz erfolgt nach den schon über 100 Jahre alten Sächsischen Kletterregeln, die von Anfang an den Zweck hatten, die sensible Felsoberfläche zu schützen, und seither immer weiterentwickelt wurden. Die Sächsischen Kletterregeln sind als Grundlage für die Zulässigkeit des Klettersports in die Bergsportkonzeption eingeflossen.

Die Bergsportkonzeption im Internet:
www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/besucherinformation/klettern


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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