Klarheit bei Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb öffentlicher Einrichtungen

25.09.2015, 15:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bundestag macht Weg für Regelung frei

Die vom Bundestag verabschiedete Reform des Umsatzsteuergesetzes bringt für öffentliche Einrichtungen die lang erhoffte Planungssicherheit und vermeidet Mehrbelastungen. Eine Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb öffentlicher Einrichtungen wie Kirchen, Kommunen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hätte zu unerwünschten Konsequenzen für alle geführt.

Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundestages: „Kooperationen zwischen öffentlichen Einrichtungen bei der Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben sind ein wichtiges Instrument zur Einsparung öffentlicher Gelder im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung einer Besteuerung dieser Leistungen hätte ein falsches Signal gesetzt.“

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes waren notwendig geworden, weil der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand geändert hat. Die nun vom Bundestag verabschiedete Regelung orientiert sich dabei an den europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang