Sitzung des sächsischen Denkmalrates auf Schloss Hubertusburg
23.09.2015, 13:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Unter Vorsitz von Innenminister Markus Ulbig hat am heutigen Mittwoch (23. September 2015) die 18. Sitzung des sächsischen Denkmalrates auf Schloss Hubertusburg in Wermsdorf stattgefunden.
Zentrales Thema war der Erhalt von Kulturdenkmalen besonders im ländlichen Raum. Dank der vielfältigen Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Länder konnten seit der Wiedervereinigung allein im Freistaat Sachsen rund 2,7 Milliarden Euro in die Sanierung und Restaurierung von Denkmalen investiert werden.
„Kulturdenkmale sind Zeugnisse sächsischer Geschichte. Sie prägen unsere Orts- und Stadtbilder. Damit spendet unser reicher Schatz an Kulturdenkmalen den Menschen Identität und heimatliche Verbundenheit“, sagte Innenminister Markus Ulbig. „Deshalb ist es uns wichtig, in Zeiten von Globalisierung und Wandel unsere Baudenkmale als Fundamente in den Regionen zu erhalten“, so Ulbig.
Mit dem Sonderprogramm Denkmalpflege, das seit 2013 im Freistaat Sachsen jährlich aufgelegt wird, werden insbesondere auch die Förderprogramme des Bundes kofinanziert. So konnten 2015 allein in Sachsen bereits 4,3 Millionen Euro Fördermittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für Sachsen genutzt und in unsere Denkmale investiert werden.
Insgesamt stehen für den Denkmalschutz im laufenden Doppelhaushalt jährlich 13 Millionen Euro bereit. Mit Mitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege wird beispielsweise jungen Familien, die Umgebindehäuser erhalten und sanieren möchten, finanziell unter die Arme gegriffen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind für den Erhalt dieses spezifischen Haustyps jährlich 500.000 Euro eingeplant. Ende September 2015 endet die Frist für die Förderung 2016.
Auf der Sitzung des Denkmalrates wurde das Ergebnis einer Abfrage bei den unteren Denkmalschutzbehörden zu den 800 Schlössern und Herrenhäusern im Freistaat Sachsen vorgestellt. Ergebnis: Zwei Drittel dieser Denkmale sind voll- oder teilsaniert. Dabei ist der Erhaltungszustand der Objekte in den Städten im Durchschnitt besser als der Zustand der Objekte im ländlichen Raum. Es besteht Konsens, dass verstärkt nach Möglichkeiten gesucht werden soll, auch das noch nicht sanierte Drittel an Schlössern und Herrenhäusern für kommende Generationen zu erhalten. Von Bedeutung sind hierbei das Engagement von Eigentümern, Fördervereinen und Kommunen. So können beispielweise Nutzungskonzepte entwickelt, Spenden eingeworben und erforderliche Anträge gestellt werden.
Außerdem tauschten sich die Mitglieder des Denkmalrates zum Stand der sächsischen Bewerbungen für die Aufnahme in die UNESCO-Weltkulturerbeliste aus. Die Schlosskapelle/Schloss Hartenfels in Torgau bewirbt sich in einem Erweiterungsantrag zusammen mit weiteren elf Stätten in Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt um die Aufnahme in das Weltkulturerbe „Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg“. Über die Bewerbung der „Montanen Kulturlandschaften Erzgebirge/ Krušnohoří“ wird das UNESCO-Welterbekomitee im Juli 2016 entscheiden. Zuvor wird das Vorhaben durch Vertreter des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) evaluiert.
Darüber hinaus hat Staatsminister Ulbig Professor Dr. Heinrich Magirius als Ehrenmitglied in den Denkmalrat berufen. Magirius war im Januar nach zehnjähriger Mitgliedschaft aus dem Denkmalrat ausgeschieden, da die Geschäftsordnung eine längere reguläre Mitgliedschaft nicht vorsieht. Als fachlich und persönlich hoch geschätzter ehemaliger Landeskonservator und Publizist zahlreicher bedeutender Werke zur Denkmalpflege in Sachsen ist seine Mitgliedschaft im Denkmalrat eine Bereicherung.
Der Denkmalrat soll in allen denkmalpflegerischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung gehört werden. Er besteht aus 13 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern (Vertreter der Kirchen, der Kommunalen Landesverbände, der Kulturdenkmaleigentümer, der Wirtschaft, der Universitäten, sowie eines Heimatschutzverbandes; aufgrund des Amtes die Landeskonservatorin und Landesarchäologin, sowie der Landesdirektionspräsident und ein Vertreter der staatlichen Hochbauverwaltung). Vorsitzender ist der sächsische Innenminister. In der Regel kommt der Denkmalrat einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen.
Hintergrund:
Schloss Hubertusburg wurde 1753 als „ehemals größtes Jagdschloss Europas“ an der damaligen Poststraße zwischen Dresden und Leipzig fertig gestellt. Im Verlauf des Siebenjährigen Krieges wurde das Schloss mit Ausnahme der Schlosskapelle geplündert. Mit dem am 15. Februar 1763 unterzeichneten Hubertusburger Friedensvertrag, der den Siebenjährigen Krieg beendete, ging der Name des Schlosses in die europäische Geschichte ein. Die Nachnutzung war über die Jahrhunderte sehr vielfältig. So beherbergte es in der Vergangenheit Steingutfabrik, Lazarett, Militärmagazin, Blindenschule, Strafanstalt und Landeskrankenhaus. Ein Teil des Objektes wird nun vom Sächsischen Staatsarchiv – Archivzentrum Hubertusburg – genutzt und steigert mit der bundesweit tätigen Zentralwerkstatt zur Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut (ZERAB) den Bekanntheitsgrad von Schloss Hubertusburg. 2013 fand dort in Verantwortung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zum 250. Jahrestag des Hubertusburger Friedensschlusses eine Sonderausstellung statt.