Neue Richtlinie ‚Schlüsseltechnologien‘ ab morgen als Innovationstreiber der sächsischen Wirtschaft in Kraft

30.07.2015, 11:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach der heutigen Verkündung im Sächsischen Amtsblatt tritt morgen die Richtlinie des SMWA zur Förderung von Pilotlinien auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologien, den sogenannten Key Enabling Technologies, kurz KETs, in Kraft. Als eine Maßnahme der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen unterstützt diese Richtlinie innovative Unternehmen beim Transfer technologischer Forschungsergebnisse in eine wirtschaftliche Produktion.

Qualität und Intensität kontinuierlich betriebener Forschung und Entwicklung haben einen wesentlichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen. Daher ist es notwendig, fortwährend neues Wissen zu generieren und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Der Freistaat Sachsen strebt bis 2020 einen Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung am BIP in Höhe von drei Prozent an.

„Insbesondere kleinere Unternehmen scheuen zur Zeit noch aufgrund der Möglichkeiten eines technisch bedingten Scheiterns zu oft das Risiko umfangreicher Investitionen in entsprechenden Pilotlinien“, erklärt Wirtschaftsminister Martin Dulig. „So bleiben neue Verfahren, deren grundsätzliche technische Machbarkeit bereits bewiesen ist, noch zu oft im Experimentalstadium hängen.“ Pilotlinien können die Lücke zu einer wirtschaftlichen Verwertung zwar schließen, jedoch wirkt sich ein Scheitern des Projektes vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen schnell existenzbedrohend aus.

Aus diesem Grund fördert der Freistaat Sachsen den Aufbau und Betrieb von Pilotlinien und stellt dafür bis zu 70 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. „Sofern sich bereits bei Projektbeginn ein entsprechendes Arbeitsplatzpotenzial in Sachsen absehen lässt, werden wir mit Förderquoten von bis zu 80 Prozent attraktive Bedingungen für Pilotlinien schaffen, aus denen später wettbewerbsfähige Produktionsverfahren entstehen“, so Dulig weiter. Dabei können auch große Unternehmen von attraktiven Fördersätzen profitieren.

Auch Unternehmen, welche bislang nicht in Sachsen ansässig sind, können sich z.B. mit einer hiesigen Forschungseinrichtung zusammenschließen und in einer Betriebsstätte in Sachsen ein neues Fertigungsverfahren erproben - um später in Sachsen wettbewerbsfähig zu produzieren.

Für Fragen zur Antragsstellung und zu den genauen Förderbedingungen steht Ihnen die SAB zur Verfügung. (www.sab.sachsen.de)


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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