Verbraucherschutzministerin Klepsch übergibt Förderbescheide über 11,3 Millionen Euro
29.06.2015, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch hat heute (29.06.2015) in Chemnitz bei der Übergabe der Fördermittelbescheide an die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. den hohen Stellenwert betont, den der Verbraucherschutz für die Staatsregierung habe. »In einer immer mehr globalisierten Wirtschaft wird es für die Verbraucher ständig wichtiger, Ansprechpartner und Berater vor Ort an ihrer Seite zu haben, wenn es zu Problemen kommt«, sagte die Ministerin. Sie sei sehr erfreut, dass es für die kommenden Jahre gelinge, an 13 Orten im Freistaat mit Verbraucherberatungsstellen präsent zu sein und den Bürgern im persönlichen Kontakt Hilfe anbieten zu können.
Ministerin Klepsch betonte bei der Übergabe der Förderbescheide in einem Umfang von 11,3 Millionen Euro, davon alleine 3,3 Millionen Euro für 2015, dass die Förderung konform mit dem EU-Beihilferecht erfolge. »Wir sind das erste Bundesland, das für die Förderung der Verbraucherzentrale die umfangreiche Beihilfe-Prüfung durchgeführt und abgeschlossen hat. Dies gibt der Arbeit der Verbraucherzentrale eine neue Sicherheit und schafft Verlässlichkeit über 5 Jahre.«
Zum 25. Jubiläum der Verbraucherzentrale überreichte Klepsch der neuen Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., Andrea Heyer, gleich 5 Förderbescheide. Für die Beratung der Bürger vor Ort stehen in den kommenden 5 Jahren 10 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils 2 Millionen Euro pro Jahr. Zudem wurde die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale in Höhe von 600.000 Euro übergeben. Für die Kofinanzierung des Projektes wirtschaftlicher Verbraucherschutz sind rund 145.000 Euro übergeben worden und für die Beratungsleistungen zur Verbraucherinsolvenz flossen 225.000 Euro. Um 150.000 Euro auf 350.000 Euro erhöht wurde die Förderung des Projektes Ernährungsberatung, das die Verbraucherzentrale seit vielen Jahren durchführt.
Die Ministerin hob bei der Übergabe der Förderbescheide die Qualität der Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen hervor. Diese zeige sich – neben der Vielzahl erfolgreich abgeschlossener Abmahn- oder Unterlassungsverfahren - auch bei der Auswahl der 5 Teilnehmer am Bundesprojekt »Finanzmarktwächter«. »Da war von vorne herein klar, dass unsere sächsische Verbraucherzentrale mit dabei ist, weil sie die Kompetenz hat, den Finanzmarkt qualifiziert zu bewerten und frühzeitig Warnungen vor riskanten Produkten abzugeben«, so Barbara Klepsch.