Jagd als Kulturgut erhalten
19.06.2015, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Schmidt: Modernes Jagdrecht Sachsens dafür gute Voraussetzung
Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (19. Juni 2015) auf dem Bundesjägertag des Deutschen Jagdverbandes e. V. auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Jagdwesen stetig an neue Entwicklungen und Anforderungen anzupassen. „Wir müssen die Jagd in Deutschland zukunftsfest machen“, sagte der Minister bei der Veranstaltung in Radebeul (Landkreis Meißen). „Das heißt, wir müssen auch jagdrechtliche Regelungen hinterfragen und überprüfen. Nur so können wir die Jagd als Form der nachhaltigen Landnutzung sowie als althergebrachtes Kulturgut erhalten und weiterentwickeln.“
Schmidt betonte, dass der Freistaat Sachsen mit der Novelle des Jagdrechtes im Jahr 2012 in hohem Maße auf die Eigenverantwortung sowohl der Jagdrechtsinhaber als auch der Jäger setze. „Es wird dabei gleichermaßen den Anforderungen der Jäger und den Interessen der Grundeigentümer sowie dem Tier- und Artenschutz gerecht. Bei der Schaffung dieses modernen, in die Zukunft gerichteten Jagdrechts haben wir die Jägerinnen und Jäger stets als Partner gesehen. Nur eine verantwortungsbewusst ausgeübte Jagd gewährleistet die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes und den Erfolg beim notwendigen Waldumbau zu stabilen Mischwäldern.“
Der Minister versprach, dass der Freistaat den derzeit laufenden Prozess zur Novellierung des Bundesjagdrechtes konstruktiv begleiten wird. Sachsen unterstütze eine Regelung zum Einsatz bleifreier Jagdmunition. „Büchsenmunition darf nicht mehr Blei an den Wildkörper abgeben, als nötig, und muss bei der Jagd genauso wirkungsvoll und sicher sein wie herkömmliche Munition“, so Schmidt. Die beabsichtigte Regelung, dass künftig vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden ein regelmäßiges Übungsschießen nachzuweisen ist, wird in Sachsen z. B. vom Sachsenforst bereits umgesetzt. Schließlich unterstützt der Freistaat auch die angedachten Vereinheitlichungen bei den Jäger- und Falknerprüfungen sowie die Stärkung einzelner Fachgebiete wie Lebensmittelsicherheit und Wildbrethygiene, die im sächsischen Jagdrecht bereits vorgeschrieben sind.
Hintergrund:
Die Jagdfläche in Sachsen ist ca. 1,6 Millionen Hektar groß. Es gibt rund 1 400 Jagdgenossenschaften mit rund 2 000 gemeinschaftlichen Jagdbezirken und einem Anteil von 74 Prozent an der Jagdfläche, ca. 700 Eigenjagdbezirke und ca. 200 Jagdbezirke des Staatsbetriebes Sachsenforst mit einem Anteil von je 13 Prozent an der Jagdfläche. Derzeit besitzen ca. 10 800 Jägerinnen und Jäger in Sachsen einen Jagdschein.