Fördermittel für Abwasserentsorgung nutzen!

06.10.2013, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Broschüre informiert über verbesserte Förderung

Mit einer neuen Broschüre informiert das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft über angepasste Förderkonditionen für Investitionen in die Abwasserentsorgung. „Für 90 Prozent der Sachsen haben wir in den vergangenen Jahren den Stand der Technik bei der Abwasserentsorgung erreicht, mit vier Milliarden Euro hat mein Ministerium die dafür erforderlichen Investitionen unterstützt“, so Umweltminister Frank Kupfer.

Während in den Ballungsräumen der Stand der Technik meist durch den Anschluss an zentrale Kläranlagen erreicht wurde, führen in dünner besiedelten Gebieten dezentrale oder Gruppenlösungen zu einer geordneten, aber auch bezahlbaren Abwasserentsorgung. „Dabei ist es keineswegs erforderlich, jedes von nur einer Person bewohnte Grundstück mit einer modernen Kleinkläranlage auszustatten“, erläutert der Minister. „In Frage kommen auch abflusslose Gruben oder Gruppenkläranlagen, in denen die Abwässer mehrerer Grundstücke behandelt werden“. Die Aufgabenträger, also die Gemeinden und ihre Zweckverbände sollten solche Lösungen suchen. „Ich hoffe, dass auch die Bürger sich entsprechend einbringen. Wir haben in diesem Jahr die Förderkonditionen an die verbleibenden Aufgaben angepasst und auf diese Weise noch attraktiver gemacht. Darüber informiert die Broschüre.

Gesetzlich geregelt ist die Pflicht zu einer flächendeckenden Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik bis zum Jahresende 2015. In begründeten Ausnahmefällen, bei denen Aufgabenträger oder einzelne Grundstücksbesitzer dieses Ziel aus zwingenden Gründen nicht erreichen können, wird durch die zuständigen Wasserbehörden eine Abwägung der dann zu treffenden Maßnahmen nötig sein. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bereitet derzeit Hinweise vor, nach denen die Wasserbehörden dann handeln können.

Die Broschüre ist in den nächsten Tagen bei den Gemeinden bzw. den Abwasserzweckverbänden zu erhalten. Außerdem kann sie über den Zentralen Broschürenversand der Staatsregierung bezogen oder im Internet direkt heruntergeladen werden.

Einzelheiten der veränderten Förderbedingungen

Die mögliche Laufzeit von zinsgünstigen Krediten, die öffentliche Aufgabenträger für entsprechende Investitionen in Anlagen zur Abwasserbehandlung erhalten, wird von bisher 20 auf bis zu 40 Jahre verlängert. Darüber hinaus wird die Grenze der förderfähigen Ausgaben an die aktuelle Entwicklung der Baupreise angepasst. Je anzuschließendem Einwohner können jetzt bis zu 3 600 Euro Baukosten gefördert werden, bisher lag die förderfähige Obergrenze bei 3 000 Euro.

Für Gruppenkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft werden die Konditionen zusätzlich verbessert. Für diese Anlagen sind künftig neben der Förderung der Investitionen mit Zuschüssen ebenfalls zinsverbilligte Darlehen sowie weitere Zuschüsse für den erhöhten Organisationsaufwand möglich.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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