Regelung zu Wiederaufbauhilfen in Kraft gesetzt

03.09.2013, 18:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (3. September 2013) – Die Richtlinie Hochwasser 2013 ist endgültig beschlossene Sache. Mit der Unterschrift von Finanzminister Georg Unland ist die Landesregelung nunmehr in Kraft getreten. Zuvor hatte der Sächsische Rechnungshof sein Einvernehmen erklärt.

„Die Sächsische Aufbaubank kann auf dieser Grundlage mit der Zuteilung der Wiederaufbauhilfen beginnen“, sagte Staatskanzleichef Johannes Beermann.

Sachsen hatte eine erste Fassung der Richtlinie noch im Juli verabschiedet. Diese wurde per Kabinettsbeschluss am 20. August an bundesrechtliche Vorgaben angepasst.

Privatpersonen, Unternehmen und Vereine können demnach bis zu 80 Prozent der Schäden ersetzt bekommen. Kommunen bekommen sogar den vollen Schaden ersetzt. Voraussetzung ist, dass sie sich – soweit möglich – gegen künftige Hochwasserereignisse versichern.

Insgesamt mehr als 500 von der Flut betroffene Private, Firmen und Vereine haben inzwischen bei der SAB Wiederaufbauhilfen beantragt. Die Bank hat bereits mit der Prüfung begonnen.


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